Reģions: Vācija
Veselība

Nein zu einer Covid 19 Impfpflicht! Hierfür fordern wir, Impfdurchbrüche transparent zu erfassen.

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss, RKI
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  3. Iesniegts
  4. Dialogs
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20.12.2021 20:32

Um Missverständnissen vorzubeugen habe ich die Feststellung ​ "fehlende gesundheitliche Unbedenklichkeit" durch "​potentielle Gefährlichkeit der Impfstoffe für die Gesundheit" ersetzt.


Neue Begründung:

Bereits die jetzt bekannten ​Fakten führen zu einer Unvereinbarkeit des Vorhabens der Einführung einer allgemeinen Covid 19 Impfpflicht mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und damit zu dessen Rechtswidrigkeit, insbesondere:

- die ​fehlende​potentielle gesundheitliche UnbedenklichkeitGefährlichkeit der Impfstoffe,Impfstoffe für die Gesundheit, die sich in Todesfällen und schweren Nebenwirkungen zeigt​ (www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-09-21.pdf?__blob=publicationFile&v=10; www.informedchoiceaustralia.com/post/court-ordered-pfizer-documents-they-tried-to-have-sealed-for-55-years-show-1223-deaths-in-90-days)

 - deren fehlende Erprobung, was in deren befristeter Zulassung und dem für sie vereinbarten Haftungsausschluss zum Ausdruck kommt,

- deren drastischen Nachlassens in der Immunisierungswirkung innerhalb eines kurzen Zeitraums (www.nzz.ch/wissenschaft/boostern-koennte-die-menge-an-zirkulierenden-coronaviren-vermindern-ld.1655336; www.morgenpost.de/vermischtes/article233785883/booster-impfung-wirkung-schutz-corona.html),

- die volatilen Rahmenbedingungen, insbesondere das Auftreten von Virus-Varianten,

 - die von der Politik selbst zu verantwortende Verschärfung der Notlage im Gesundheitssystem, z.B. durch den Abbau von Krankenhausbetten und Pflegekräften sogar noch nach Beginn der Pandemie. 

Bei einer korrekten Erfassung und Darstellung der Impfdurchbrüche wird zusätzlich die überwiegende Wirkungslosigkeit der Vakzine aufgezeigt werden können und dadurch die Rechtswidrigkeit des Vorhabens einer Einführung einer allgemeinen Covid 19 Impfpflicht für jedermann erkennbar werden.

Und deshalb ist die Erfüllung unserer Forderung von deren korrekten Erfassung und Darstellung so wichtig.

Bisher stellt das RKI die Impfdurchbrüche in seinen wöchentlichen Lageberichten unter der Überschrift Impfeffektivität unzutreffend wie folgt dar:

Es unterteilt die gemeldeten Impfdurchbrüche in drei Altersgruppenblöcke - die der 10 bis 17 Jährigen, die der 18 bis 59 Jährigen und die der 60 und älteren. Die jeweiligen Gruppenstärken sind also eklatant unterschiedlich: sie umfassen die Altersspannen von 7, 41 und 30 Jahren.

Diese Ungleichheit indiziert bereits die Ungeeignetheit der Zusammenfassung. Mangels irgendeiner relevanten Gemeinsamkeit innerhalb des Altersblocks der 18-59-Jährigen täuscht dieser erste Eindruck nicht. Dieser Block ist extrem heterogen. Denn bei den diesem Block Zugeordneten unterscheidet sich das zur Rechtfertigung einer Impfpflicht angeführte Kriterium der Inanspruchnahme des Gesundheitssystems erheblich. Hospitalisierungen und die Notwendigkeit einer intensivmedizinischen Behandlung treten nämlich erst bei den ab 40 Jährigen signifikant vermehrt auf und steigern sich dann nochmals erheblich bei den über 50 Jährigen.

Wegen der Heterogenität innerhalb des Altersgruppenblocks der 18-59-Jährigen ist also die vom RKI gewählte Darstellungsart der Impfdurchbrüche ungeeignet. Ihr kommt keine Aussagekraft zu. Sie erlaubt keine Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Vakzine.

Diese zu erfahren haben wir aber ein Recht, insbesondere angesichts der im Raum stehenden Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Wir fordern deshalb eine zuverlässige Erfassung der Impfdurchbrüche und deren differenzierte Darstellung in Altersgruppenblöcken von 10 Jahren. Die bisherigen inhaltslosen Ausführungen des RKI zum Thema Impfeffektivität in deren Wochenberichten genügen unseren Ansprüchen nicht.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 21 (21 in Deutschland)


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