Sicherheit

Gefallene Soldaten sollen nicht verschwinden! Für ein dauerhaftes Ruherecht!

Petition richtet sich an
Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister der Verteidigung
1.122 Unterstützende 1.091 in Deutschland
2% von 50.000 für Quorum
1.122 Unterstützende 1.091 in Deutschland
2% von 50.000 für Quorum
  1. Gestartet 12.04.2024
  2. Sammlung noch > 7 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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12.04.2024, 16:17

Kleine Ausdrucksanpassungen und Korrekturen


Neues Zeichnungsende: 31.12.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2 (2 in Deutschland)


12.04.2024, 15:54

Kleine Ausdrucksanpassungen und Korrekturen


Neuer Petitionstext:

Es soll eine Gesetzgebung auf Bundesebene (oder für alle Bundesländer verpflichtend) geben,geschaffen werden, welche das Ruherecht vonder im Dienst der Bundesrepublik Deutschland als Angehörige der Bundeswehr im Rahmen von Kriegen oder kriegsähnlichen Handlungen oder Einsätzen inner- und außerhalb Deutschlands gefallenen Soldaten regelt bzw. neu fasst. Das Ruherecht musssoll in diesen Fällen dauerhaft erteilt werden. Bis auf in Sachsen und demim Saarland werden in allen restlichen Bundesländern die Ruhezeiten wie für zivile Bürger gehandhabtgehandhabt, undwas dasein endetEnde teilweise schon nach 20 Jahren.Jahren bedeutet. Das heißt, dass unter Umständen 2029 ggfs. die ersten Ruhestätten gefallener Soldaten inz.B. z.B.aus dem Afghanistan Einsatz (u.A. Karfreitagsgefecht) geebnet werden und neu beruht werden oder die Angehörigen der Gefallenen finanzielle Mittel in die Hand nehmen müssen, um die Ruhestätte weiter erhalten zu können. Die Bundeswehr selbst hat in zahlreichen anderen Themen (wie z.B. Versorgung von Angehörigen von Soldaten) ihre besondere Rolle herausgestellt, Verantwortung zu übernehmen.

Es muss eine Bundeseinheitliche Regelung geben über den Föderalismus hinaus geben, da die Gefallenen angehörige des Bundesministeriums der Verteidigung waren.waren und somit Ihr Leben im Dienst des Bundesrepublik gegeben haben.

Beschrieben wird dieses Recht z.B. im §6a des SächsBestattG (www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4526-Saechsisches-Bestattungsgesetz#p6a).

Grundlegend ist diese Thematik davonvon der Debatte abzugrenzen, ob Soldaten mit militärischen Ehren beigesetzt werden.



Neue Begründung:

Es ist wichtig, dass wir als Einwohner der Bundesrepublik Deutschland, Bürger, Angehörige und Kameraden die im Dienst gefallenen Soldaten der Bundeswehr ehren und ihre Bereitschaft anerkennen, ihren Auftrag und ihren Eid bis zur letzten Konsequenz zu erfüllen. In unserer Verantwortung gegenüber der Geschichte ist es wichtig, dass Kriegsgräber und Gräber für Gefallene der jüngsten Vergangenheit gleichsam zu Pflegen und vor allem den Menschen eine dauerhafte Ruhestätte zu bieten. Auch ist es unter den Gesichtspunkten wichtig, dass Angehörige undAngehörige, Kameraden und Anteilnehmende weiterhin die Möglichkeit haben, derdieser Menschen zu gedenken. Ebenfalls ist es wichtig, den Angehörigen wie Eltern oder Partnern weitere psychische und physische Leiden zu ersparen.



Neues Zeichnungsende: 31.12.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1 (1 in Deutschland)


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