EU-Beschwerde gegen das Netzpaket von Bundesministerin Reiche

Petition is addressed to:
EU-Kommission

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30,000 for collection target

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  1. Launched 13/10/2026
  2. Time remaining > 2 months
  3. Submission
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News

10/18/2026, 10:55

Sie hatten mir per E-Mail vom 15.10.2026 geschrieben: Ihre Petition wurde temporär gesperrt - jetzt überarbeiten. Ich habe Sie mit dem vorliegenden Text komplett überarbeitet und ausreichend Quellen angegeben. Die Petition richtet sind sowohl gegen die im Netzpaket vorgesehene Streichung der Entschädigungsleistungen bei Abregelung der Windkraftanlagen als auch gegen die Ausweisung von Gebieten als „kapazitätslimitiert". Habe ich nach dem ersten Anlauf nun alles richtig gemacht?


Neuer Titel: EU-Beschwerde wg.gegen Gas-Kathiedas Netzpaket von Bundesministerin Reiche

Neuer Petitionstext:

Die Situation

Gutacher Keil erläutert in diesemeinem youtube Video einendie perfiden TrickArgumentation von Bundesministerin Katharina Reiche.Reiche Machenzu Entschädigungen bei Abregelungen von Windkraftanlagen, insbesondere im Norden Deutschlands. Sie mit!spricht Detailsdavon, hier.dass die Entschädigungen jedes Jahr Miliarden kosten, wie auch die ARD in der Tagesschau berichtet. Wirtschaftsministerin Reiche tut alles dafür, die Wirtschaft zu bremsen. Ihr neuester Coup: keine Entschädigung für nicht eingespeiste Windenergie. Dabei flossen 2025 nur rund 433 Millionen Euro an Betreiber von Wind- und Solaranlagen, deren Strom nie ins Netz kam. Die Zahl stammt von der Bundesnetzagentur. Eine gute Quelle für die tasächlichen Zahlen gibt der Faktenscheck von cleanthinking.de.
Wenn Frau Reiche die Abregelungsentschädigung der Windkraft streicht, bleibt der Netzengpass zu 100% bestehen. Die Windräder werden weiterhin abgeregelt, dieder 2,3Anteil von 2,6 Milliarden Euro für das fossile Gas im Süden für fossile Ersatzkraftwerke, Reservekraftwerke und Countertrading fallen weiterhin an.
Wer wie Frau Reiche behauptet, es werde „Strom für drei Milliarden Euro weggeworfen", wirft also den Ausgleich für erneuerbaren Strom mit den Kosten für fossile Ersatzstromerzeugung und Netz-Versicherungsprämien in einen Topf. Das ist nicht nur ungenau, das ist grob falsch, nach den Zahlen für 2025 um rund den Faktor sieben.
Auch die 433 Millionen Euro Entschädigung (2025) sind nicht das, was Reiches Formulierung suggeriert. Wenn eine Windkraftanlage oder Solaranlage abgeregelt wird, passiert Folgendes: Die Anlage wird angewiesen, weniger oder keinen Strom zu produzieren. Der Strom wird also nicht „weggeworfen" – er wird schlicht nicht erzeugt (Quelle: cleanthinking.de). Man kann hier mit Fug und Recht behaupten, es sei Fake der Ministerin.
Hinzu kommt: Der Bürger spart faktisch nichts auf seiner Netzentgeldrechnung,Netzentgeldrechnung durch die Streichung der Entschädigungszahlungen, aber die Banken verweigern im Norden die Kredite für neue Windparks. Es ist eine Politik zur Rettung fossiler Gasmodelle auf Kosten unserer Volkswirtschaft.
Daher starten wir diese EU-Beschwerde. Machen Sie mit! Entweder sie zeichnen diese Petition oder Sie beteiligen sich direkt mit einer Beschwerde bei der EU-Kommision, Details finden Sie hier.
Im Gegensatz zu einer Klage kann jeder Einzelne von uns sofort kostenlos und ohne Anwalt aktiv werden.
Die Bundesrepublik Deutschland verstößt mit dieser Blockadepolitik eklatant gegen europäisches Recht. Gutachter Keil hat einen fertigen juristisch begründeten Beschwerdetext formuliert.



Neue Begründung:

ImEU-Beschwerde
Gegensatz
1. zuGegenstand einerder KlageBeschwerde: kann jeder Einzelne von uns sofort kostenlos und ohne Anwalt aktiv werden.Die Bundesrepublik Deutschland verstößund mitihre dieserzuständige BlockadepolitikRegulierungsbehörde eklant(Bundesnetzagentur) gegendulden europäischesund Recht,verfestigen gegenPraktiken Artikelvon Verteilnetzbetreibern (VNB) sowie regulatorische Rahmenbedingungen, die Energiespeicher und erneuerbare Erzeugungsanlagen diskriminieren, Netzkapazitäten künstlich blockieren und den freien Energiebinnenmarkt gravierend verzerren. Konkret betrifft dies:
a) Die rechtswidrige Verweigerung von Netzanschlüssen durch die sogenannte „Additionsfalle“ (Verweigerung von Cable-Pooling): Verteilnetzbetreiber verweigern Speicher- und Kombinationsprojekten (z. B. Windkraft/PV + Batteriespeicher) den Netzanschluss, indem sie die Nennleistungen der Einzelkomponenten rein rechnerisch stur addieren, anstatt die vertraglich und technisch garantierte maximale Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt zugrunde zu legen.
b) Missbrauch des Engpassmanagements und Blockade flexibler Ressourcen: Netzbetreiber regeln erneuerbare Erzeugungsanlagen großflächig ab und wälzen Risiken über ersatzlose Zwangsklauseln (flexible Netzanschlussverträge ohne Kompensation) einseitig auf Betreiber ab, während marktbasierte Flexibilitätsbeschaffung und systemdienliche Speicher blockiert werden.
c) Beihilfen- und Markverzerrung zugunsten fossiler Erzeugung: Durch die Blockade von Speichern hinter Netzengpässen wird das Erfordernis für thermischen, fossilen Redispatch künstlich hochgehalten. Die Kosten hierfür (Milliardenbeträge für fossile Brennstoff- und Vorhaltekosten) werden vollständig auf die Allgemeinheit der Netznutzer umgelegt.

2. Verletztes Unionsrecht: Die dargelegten Praktiken und deren behördliche Duldung verstoßen eklatant gegen: • Richtlinie (EU) 2019/944 (Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie):
· Art. 3 Abs. 1 (Verwirklichung eines wettbewerbsorientierten, verbraucherorientierten und flexiblen Binnenmarkts),
· Art. 15 (Recht auf Teilnahme am Markt und 31 der EU-Elektrizitäts-Binnenmarktrichtlinie 20194, die den diskriminierungsfreiendiskriminierungsfreier Zugang für SpeicherEnergiespeicher),
· vorschreibenArt. 31 Abs. 6 und Art. 32 Abs. 1 (Pflicht der Verteilnetzbetreiber zur marktbasierten Beschaffung von Flexibilitätsdienstleistungen und Berücksichtigung von Speichern),
· Art. 40 (Verpflichtung zur diskriminierungsfreien Integration von Speicheranlagen). • Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III):
· Art. 16 ff. (Vorgaben zur vorrangigen, beschleunigten und diskriminierungsfreien Netzintegration erneuerbarer Energien und gekoppelter Speicherkapazitäten). • Art. 102 i. V. m. Art. 106 AEUV:
· Duldung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung der Netzbetreiber als natürliche Monopolisten durch willkürliche Netzzugangsverweigerung.

3. Anträge und Forderung: Die Petition ersucht die Europäische Kommission daher:
1. Eine formelle Untersuchung gegen die erneuerbarenBundesrepublik EnergienrichtlinieDeutschland REDeinzuleiten 3,(EU-Pilot bzw. Vertragsverletzungsverfahren gem. Art. 258 AEUV).
2. Die Bundesnetzagentur und die eine beschleunigte NetzintegrationBundesregierung verbindlich verlangt.dazu Gutachteranzuhalten, Keilunverzüglich hatdurch einenRechtsverordnung fertigenfestzulegen, juristischdass begründetenfür Beschwerdetextden formuliert.Netzanschluss von Kombinationsanlagen ausschließlich die maximale Einspeisewirkleistung maßgeblich ist.
3. Rechtswidrige Anschlusssperren und entschädigungslose Zwangsabregelungen, die die europäische Energiewende untergraben, unverzüglich abzustellen.

Nutzung der EU-Beschwerde direkt im Internet

Wir haben diesenobigen Text in eine Anleitung zur NuntzungNutzung der EU-Beschwerde im Internet integriert. Praktischerweise ist der Text als Word-Dokument oder als PDF-Dokument abrufbar, um diese neben dem Broswer-Fenster als 2. Fenster offen haben zu können.Machen
Wenn Sie es wie ich, und füllen Sie die EU-Beschwerde sogleichdirekt aus!im EsInternet ausfüllen, kostet Sie ca. 10 Minuten. Wenn in den nächsten Tagen Hunderte oder vielleicht sogar Tausende offizielle Beschwerden von deutschen Bürgern auf den Schreibtischen der EU-Kommission in Brüssel landen, gerät die Bundesregierung massiv unter Druck. Ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zieht Katharina Reiche sofort den Stecker.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Roßdorfer Energie-Gemeinschaft e.V. Roßdorf

Hinweis: Die Links im Text stellen in der Regel Quellen dar, die teilweise auf weitere Textquellen verweisen


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7 (7 in Deutschland)


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