Reģions: Vācija
Drošība

ES MUSS ETWAS GESCHEHEN... JETZT!! Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre

Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss Bundestag
76 Atbalstošs 76 iekš Vācija

Kolekcija beidzās

76 Atbalstošs 76 iekš Vācija

Kolekcija beidzās

  1. Sākās marts 2023
  2. Kolekcija beidzās
  3. Sagatavojiet iesniegšanu
  4. Dialogs ar saņēmēju
  5. Lēmums

16.03.2023 09:39

Diese Petition wurde gesperrt, da ich beweisen sollte, dass Kinder im Alter von 12 Jahren Recht von Unrecht unterscheiden können. Ich habe einen link eingefügt von der dpg und dies ist auch meine Meinung und wie man an den Reaktionen im Fall Luise sehen kann, nicht nur meine Meinung.


Neuer Petitionstext:

Änderung des Jugendstrafgesetzes:

Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre.

Mobbing, ob in sozialen Netzwerken oder persönlich, muss durch das Rechtssystem unterbunden werden und strafrechtliche Konsequenzen haben.

Warum?

... Kinder im Alter von 12 wissen sehr genau was Recht und was Unrecht ist

...weil die Straftäter immer jünger werden und wissen, dass sie nicht bestraft werden können

.... das Alter sollte nicht entscheidend sein, sondern die Straftat und die Brutalität wie es geschah!!

Viele argumentieren, Jugendliche unter 14 könnten das nicht beurteilen, was sie tun. Wenn sich ein Jugendlicher hinstellt und sagt "Ihr könnt mir nichts, ich bin noch keine 14", dann kann er sehr wohl einschätzen, was er gemacht hat und das ihm keine Strafe droht. Aus diesem Grunde muss die Strafmündigkeit herabgesetzt werden.

... wer alt genug ist zu morden, ist auch alt genug, die entsprechenden Konsequenzen für seine Tat zu tragen!

... auf eine Aktion folgt auch eine Reaktion

Ebenso sollten Erziehungsberechtigte wegen Verletzung ihrer Fürsorge- und Erziehungspflicht in verstärktem Maße strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden (vgl.

www.dpolg.de/ueber-uns/positionen/herabsetzung-strafmuendigkeitsalter/#:~:text=Mit%20der%20Forderung%20ist%20nicht,zu%20pr%C3%BCfende%20individuelle%20Strafreife%20(vgl.

Dies §ist 171unter StGB).anderem auch meine Meinung.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 15 (15 in Deutschland)


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