Die andere Version ist die korrekte Petition!! Siehe Beschreibung!!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bremische Evangelische Kirche (BEK)

3 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

03.05.2020, 13:43

Die Petition wurde unbeabsichtigt zweimal erstellt. Diese Version kann ich jedoch leider nicht löschen, da dies allein openpetition.de obliegt.
Daher bitte hier **NICHT** unterzeichnen, sondern auf der gültigen Petition, mit folgendem Link:
***openpetition.eu/!olaflatzel***

Ich bitte die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.


Neuer Titel: Bekundung der Solidarität mit Bremens Pastor Olaf Latzel
Die andere Version ist die korrekte Petition!! Siehe Beschreibung!!


Neuer Petitionstext: Mit dieser Die Petition stehen wir uns als Unterzeichner an wurde unbeabsichtigt zweimal erstellt. Diese Version kann ich jedoch leider nicht löschen, da dies allein openpetition.de obliegt.
Daher bitte hier **NICHT** unterzeichnen, sondern auf der gültigen Petition, mit folgendem Link:
***openpetition.eu/!olaflatzel***
Ich bitte
die Seite des Bremer Pastors Olaf Latzel. Wir setzen uns für die **freie Glaubens- und Meinungsfreiheit in den evangelischen Kirchen in Deutschland** ein.
Bremens Pastor Olaf Latzel darf daher entschieden **nicht suspendiert** werden.
Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.


Neue Begründung: In der „Verfassung der Bremischen Evangelischen Kirche" heißt es in §1 Abs. 2: *„Die Glaubens-, Gewissens- und **Lehrfreiheit** der Gemeinden bleibt unbeschränkt."*
Folglich ist die allgemeine Lehrfreiheit in Bremen verfassungsgebunden. An diesem Grundrecht eines Bremer Pastors darf nicht gesägt werden. Doch zur Zeit wird eben genau dies getan (www.butenunbinnen.de/nachrichten/csd-strafantrag-pastor-olaf-latzel-bremen-100.html).
Sogar das deutsche Grundgesetz verdeutlicht die Verantwortung des Menschen vor Gott. So heißt es in der dortigen Präambel: *„Im Bewußtsein seiner **Verantwortung vor Gott** und den Menschen."*

Ein weiteres maßgebendes, gesetzliches Fundament stellen von Art. 4 die Abs. 1 und 2 dar, in denen geschrieben steht: *„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.*
Der Bremer Pastor wird somit seiner biblischen Verantwortung gegenüber Gott gewahr und zugleich geschieht dies auf der Grundlage des bremischen Kirchenrechts sowie des deutschen Grundgesetzes.
Eine Suspendierung des bremer Pastors wäre ein Eingriff in die Grundrechte und ein Verstoß gegen geltendes Recht der Bremischen Evangelischen Landeskirche.


Neues Zeichnungsende: 03.05.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (5 in Europäische Union)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern