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Dauerhafte Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommen für Grenzgänger 19 Tage Regel

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07/09/2021, 5:05 μ.μ.

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Corinna Rüffers Antwort vom 07. September 2021 - 13:19
Zeit bis zur Antwort: 2 Wochen 4 Tage
Sehr geehrter Herr Päßler,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Wir wollen ein Steuerrecht, das keine Grenzen für grenzübergreifende Erwerbstätigkeit aufbaut. Wir schätzen die Mobilität der Berufstätigen und wollen die darin liegende Offenheit und den europäischen Austausch unterstützen. Klar ist aber auch, dass das Pendeln über die Grenzen nicht Grundlage von steuerlichen Gestaltungsmodellen sein darf. Daher können insbesondere im Kontext niedrig besteuernder Jurisdiktionen wie Luxemburg bestimmte Einschränkungen angebracht sein. Denn: die Arbeit in einem anderen europäischen Mitgliedstaat darf auf keinen Fall mit steuerlichen oder anderen Nachteilen verbunden sein. Sie soll aber auch aus sich heraus nicht zu einer steuerlichen Besserstellung gegenüber den im Inland tätigen Menschen führen.

Wir wollen den Nahverkehr mit unseren Nachbarländern ausbauen und dafür die noch fehlenden Verbindungen aufbauen. Bereits bestehende Ausbauprojekte in diesem Bereich sollen fortgeführt werden. Insbesondere die Vernetzung im öffentlichen Verkehr gilt es zu stärken. Die bestehenden Programme in Grenzregionen mit Belgien, Luxemburg und Frankreich wollen wir verlängern und neue Partnerschaften aufbauen.

Mit herzlichen Grüßen

Corinna Rüffer


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