Begründung 2
Eine derartige Vorgehensweise gegen traumatisierte Menschen, die aus ihrer Heimat fliehen mussten, weil dort Terror und Bürgerkrieg herrschen, kann in der Europäischen Union als humanitäre Wertegemeinschaft NICHT GEDULDET WERDEN. Es ist daher unabdingbar, dieses Land Ungarn wegen vorsätzlicher Missachtung der Menschenrechte im Zusammenhang mit der repressiven Vorgehensweise gegen schutzsuchende Menschen, wie dies sonst nur in faschistischen Diktaturen üblich ist, aus der Europäischen Union auszuschließen.
Fonte: Kahrer Friedrich