Begünstigung von Straftaten
Eine UNterscheidung zwischen Freigängern, entwendeten/entlaufenen Tieren und "Streunern" ist nicht möglich. Demzufolge ist eine Umsetzung der Richtlinie legal nicht möglich oder kann im Etremfall als Ausrede für eine Straftat (Diebstahl) verwendet werden. Damit wäre die Richtlinie als Mittel zur Begünstigung von Straftaten unzulässig.
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