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Freihandelsabkommen

Dieses Abkommen "Freihandelsabkommen" zu nennen ist ein guter Trick! Der Begriff ist völlig irreführend. Es geht hier um "Investitionsschutz" und damit um noch mehr Möglichkeiten ausländischer (hier US-) Unternehmen vor einem sog. Schiedsgericht in Washington (wo sonst!) gegen Staaten zu klagen ohne Gesetztesgrundlage.

Quelle: .u.a. Dossier in DIE ZEIT vom 27.2.14

3.8

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