Der jährliche Wechsel zwischen generischem Femininum und Maskulinum ist rechtlich unzulässig, verletzt Rechtsklarheit und erzeugt Verwaltungschaos. Er bleibt binär, blendet nicht-binäre Menschen aus und ist organisatorisch unpraktikabel. Zudem ist er keine Weiterentwicklung der Sprache, sondern reines Symbolspiel: Gesetze und Behörden brauchen Verständlichkeit und Beständigkeit, nicht jährlich wechselnde Grammatik.
8 Unterschriften
Sammlung beendet
Debatte
Das könnte Sie auch interessieren
58
Unterschriften
11 Tage
verbleibend
18
Unterschriften
14 Tage
verbleibend