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Geringere Lärmbelastung

Durch den Einsatz von Elektrokleinstfahrzeugen kann die Lärmbelastung im Stadtverkehr sowie in Wohngebieten erheblich reduzieren. Obwohl es verboten ist, lässt sich immer wieder unnötiges Lärmen feststellen. Dabei handelt es sich nach § 30 StVO (inkl. Verwaltungsvorschrift) auszugsweise um: - Fahrzeugmotoren unnötig laufen lassen - Fahrzeugtüren übermäßig laut schließen - Unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften - Unnötig schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs Diese Aspekte treten bei der Nutzung von EKF nicht auf.

Source: www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html

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