Colectia terminata
Eigentümer sollten nicht für Müllgebühren von Mietern haften. Ich fordere die Abänderung der Abfallwirtschaft § 23 Gebührenschuldner - so dass ein Eigentümer bei Vermietung nicht haftbar gemacht werden kann für die Müllgebühren. Denn diese hat der Mieter verursacht und hier muss die Gebühr bei Nichtzahlung notfalls eingeklagt werden und nicht einfach beim Vermieter/Eigentümer in Rechnung gestellt werden!
motive
Derzeit ist es in der Abfallwirtschaft in § 23 Gebührenschuldner so geregelt, dass der Eigentümer die Müllgebühren bezahlen muss, wenn der Mieter diese nicht bezahlt. Ist dies einmal so veranlasst worden, bekommen die Eigentümer automatisch jedes Jahr die Rechnung und es ist ein sehr grosser bürokratischer Aufwand, dies wieder Rückgängig zu machen!
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