Region: Hirzel
Erfolg
Bildung

Erhaltung der Sekundarschule Hirzel

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Gemeinderat Hirzel
552 Unterstützende

Petition hat zum Erfolg beigetragen

552 Unterstützende

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

21.09.2016, 13:55

Liebe Unterstützer der IG Hirzel

Anbei informieren wir gerne über den aktuellen Stand der Dinge.

Gestern hat die IG Beschwerde gegen den Bezirksrat Horgen ans Verwaltungsgericht Zürich eingereicht, einsehbar unter
www.openpetition.eu/ch/petition/blog/erhaltung-der-sekundarschule-hirzel

Auf S. 7-8, Rz 15-19 der Beschwerde führt die Gründe, welche eine Beschwerde notwendig machten, im Detail auf. Der Bezirksrat hat innert mehr als einem Monat in dieser äusserst dringlichen und auch politischen Angelegenheit immer noch kein Urteil erlassen - das ist formelle Rechtsverweigerung!

Wir danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Für die IG Hirzel
Markus Frei Willis, lic.iur.


21.09.2016, 13:52

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Liebe Unterstützer der IG Hirzel

Anbei informieren wir gerne über den aktuellen Stand der Dinge.

Gestern hat die IG Beschwerde gegen den Bezirksrat Horgen ans Verwaltungsgericht Zürich eingereicht.

Auf S. 7-8, Rz 15-19 der Beschwerde führt die Gründe, welche eine Beschwerde notwendig machten, im Detail auf. Der Bezirksrat hat innert mehr als einem Monat in dieser äusserst dringlichen und auch politischen Angelegenheit immer noch kein Urteil erlassen - das ist formelle Rechtsverweigerung!

Wir danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Für die IG Hirzel
Markus Frei Willis, lic.iur.


19.09.2016, 15:32

Die letzte Rechtsschrift vom 15.9.16 (Teil 5) stammt NICHT vom Anwalt der IG an den Gemeinderat, sondern natürlich umgekehrt.

IG Hirzel, M. Frei Willis


19.09.2016, 15:28

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Liebe Unterstützer der IG Hirzel

Vor einer Woche Tagen haben wir um Unterstützung gebeten und haben viel Rückmeldung erhalten. Besten herzlichen Dank für Eure Unterstützung!!

Obwohl wir uns entschieden haben, keinen neuen Flyer mehr zu erstellen und zu versenden, werden wir seitens der IG und Herrn Prof. Schweizer einen Leserbrief in die Zürichseezeitung einreichen, welcher in den nächsten Tagen publiziert werden wird.

Anbei veröffentlichen wir nun die noch die letzte Eingabe ("Duplik") des Anwalts der Gemeinde Hirzel. Sie enthält keine wesentlichen Neuigkeiten.

Es wird nun klar, dass der Bezirksrat Horgen unser Rechtsbegehren, die Abstimmung zu verschieben, nicht innert Frist behandelt wird. Wir werden nun die Abstimmung und das Urteil des Bezirksrates abwarten und dann entscheiden, ob wir das wohl kaum zu unseren Gunsten ausfallende Urteil des Bezirksrates an das Verwaltungsgericht weiterziehen wollen.

Mit freundlichen Grüssen
Für die IG Hirzel
Markus Frei Willis
pro-hirzel@gmx.ch


14.09.2016, 19:42

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Liebe Unterstützer der IG Hirzel

Vor zwei Tagen haben wir um Unterstützung gebeten. Anbei veröffentlichen wir nun die Rechtsschriften, sodass sich Interessierte auch ein genaues Bild machen können, weshalb wir ein Rechtsmittel einlegen mussten, was wir dem Gemeinderat vorwerfen, und weshalb die Abstimmung verschoben werden sollte.

Das hier angefügte Schreiben (Teil 4) zeigt deutlich, wie der Gemeinderat versucht, die IG und ihre Anliegen totzuschweigen, ebenso zeigt es aber auch auf, dass wir uns zu wehren wissen. Wir sind der Ansicht: Die Meinungen sind noch nicht gemacht, und wir hoffen, dass in den 10 Tagen bis zur Abstimmungen diese hier publizierten Informationen rege Leserschaft finden werden....

Rückmeldungen, Anregungen usw. werden gerne auf pro-hirzel@gmx.ch entgegengenommen.

Besten Dank für Eure Aufmerksamkeit
IG zur Erhaltung der Schule und eines intakten Dorflebens Hirzel
Markus Frei Willis, lic.iur. et lic.oec.publ.


14.09.2016, 19:37

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Liebe Unterstützer der IG Hirzel

Vor zwei Tagen haben wir um Unterstützung gebeten. Anbei veröffentlichen wir nun die Rechtsschriften, sodass sich Interessierte auch ein genaues Bild machen können, weshalb wir ein Rechtsmittel einlegen mussten, was wir dem Gemeinderat vorwerfen, und weshalb die Abstimmung verschoben werden sollte.

Die hier angefügte Rechtsschrift ist unsere Replik vom 5. September auf die Rekursantwort der Gegenpartei vom 30. August.

Besonders erwähnenswert sind die Randziffern Nr. 10-14, S. 7-8 (Reaktion des Gemeinderates auf den Flyer der IG, inkl. Androhung strafrechtlicher Massnahmen!), Rz 34-43, S. 14-17 (Zusammenschlussvertrag mit klar rechtswidrigen Bestimmungen), Rz. 44-50, S. 17-19 (Aufzählung der für die Abstimmung entscheidenden Mängeln im Weisungsbüchlein).

Rückmeldungen, Anregungen usw. werden gerne auf pro-hirzel@gmx.ch entgegengenommen.

Besten Dank für Eure Aufmerksamkeit
IG zur Erhaltung der Schule und eines intakten Dorflebens Hirzel
Markus Frei Willis, lic.iur. et lic.oec.publ.


14.09.2016, 19:27

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Liebe Unterstützer der IG Hirzel

Vor zwei Tagen haben wir um Unterstützung gebeten. Anbei veröffentlichen wir nun die Rechtsschriften, sodass sich Interessierte auch ein genaues Bild machen können, weshalb wir ein Rechtsmittel einlegen mussten, was wir dem Gemeinderat vorwerfen, und weshalb die Abstimmung verschoben werden sollte.

Die hier angefügte Rechtsschrift (Teil 2) ist die Antwort der Gegenpartei (Politische Gemeinde Hirzel) auf unsere Rekursschrift. Die darin aufgeführten Argumente und Behauptungen werden in unserer Replik (Teil 3) behandelt.

Besten Dank für Eure Aufmerksamkeit
IG zur Erhaltung der Schule und eines intakten Dorflebens Hirzel
Markus Frei Willis, lic.iur. et lic.oec.publ.


14.09.2016, 19:18

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Liebe Unterstützer der IG Hirzel

Vor zwei Tagen haben wir um Unterstützung gebeten. Anbei veröffentlichen wir nun die Rechtsschriften, sodass sich Interessierte auch ein genaues Bild machen können, weshalb wir ein Rechtsmittel einlegen mussten, was wir dem Gemeinderat vorwerfen, und weshalb die Abstimmung verschoben werden sollte.

Der Gemeinderat führt sich auf, also wäre die IG die Verhinderer, doch aus den Rechtsschriften wird klar ersichtlich, welch grobe Verstösse gegen die freie Willensäusserung und Stimmabgabe gem. Art. 34 der Bundesverfassung sich die Behörden leisteten, nebst weiteren Verstössen gegen etliche andere Gesetze. Eine Stimmrechtsbeschwerde ist nichts Anstössiges, sondern das gute Recht jedes Bürgers. Übrigens läuft auch in Horgen gerade eines solche Beschwerde gegen die Abstimmungsvorlage zum Bau eines neuen Schwimmbades...

Die hier angefügte Rechtsschrift ist unsere ursprüngliche Beschwerde der IG gegen die Politische Gemeinde Hirzel vom 16. August. Besonders erwähnenswert sind die Randziffern Nr. 11, S. 6 (Mangelhaftes Weisungsbüchlein), Nr. 26, S. 10 (Verweigerung von Informationsmaterial), Rz. 29-48, S. 12-17 (Mangelhafte und rechtswidrige Informationspolitik des Gemeinderates), Rz 59-64, S. 21-22 (Verstoss gegen §152 nGG), Rz 71-80 (S. 25-27)

Rückmeldungen, Anregungen usw. werden gerne auf pro-hirzel@gmx.ch entgegengenommen.

Besten Dank für Eure Aufmerksamkeit
IG zur Erhaltung der Schule und eines intakten Dorflebens Hirzel
Markus Frei Willis, lic.iur. et lic.oec.publ.


12.09.2016, 20:18

Liebe Unterstützer unserer Petition

Wir wollten nie Gegner der Fusion sein, doch sind wir nun in diese Ecke gedrängt worden?
Die Pro-Fusions-Gegner haben sich formiert, und auch wir brauchen Unterstützer!

Wer ist bereit, namentlich als Unterstützer/Mitglied der IG aufgeführt zu werden? Wir bitten bis 17. September um Mitteilung auf pro-hirzel@gmx.ch.

Ähnlich wie das Pro-Kommittee bereiten wir einen weiteren Flyer vor, auf welchem wir die Namen unserer Unterstützer namentlich nennen wollen - sodass endlich klar wird, dass wir nicht eine kleine, militante und selbsternannte Oppositionsgruppe sind, sondern eine Gruppe, ursprünglich aus Mitgliedern des Elternforums Hirzel, welche eine gute und solide Verankerung in der Bevölkerung hat und die Meinung einer wesentlichen Teils der Stimmbürgerschaft vertritt.

Interessierten Personen stellen wir gerne die genannten Rechtsschriften per Email zu.

Seit Einreichung der Petition ist viel passiert: Nebst der Petition wurde unsere Initiative vom Gemeinderat Hirzel ebenso kurz abgehandelt und es wurde deutlich, dass keine Diskussionen mehr stattfinden sollen. Das Gutachten von Prof. Schweizer wurde heruntergespielt, uns gegenüber sowie auch an der Info-Veranstaltung vom 14. Juli in Horgen, und das Gemeindeamt Zürich vertritt die Meinung, dass der Fusionsvertrags-Entwurf rechtens ist, obwohl er nachweislich erhebliche schwere Rechtsmängel beinhaltet. Frau Regierungsrätin Fehr, die Direktorin des zuständigen Departements, war weder für uns noch für Herrn Prof. Schweizer für eine ausführliche Stellungnahme verfügbar.

Was blieb uns da anderes übrig, als einen Stimmrechtsrekurs - das gute demokratische Rechtsmittel jedes Stimmbürgers - zu erheben? Mit diesem Rekurs verlangen wir, dass die Abstimmung vom 25.9. verschoben wird und der Vertrag dem Volk neu vorgelegt wird.

Mit unserer Rechtsschrift bemängeln wir zusammenfassend Folgendes:

Die Informationspolitik des Gemeinderates verstösst in schwerem Masse gegen Art. 34 der Bundesverfassung, welche die Behörden anweist, eine freie und unverfälschte Willensbildung und Stimmabgabe - sozusagen als das Rückgrat jeder ernstzunehmenden Demokratie - zu gewährleisten. Dies war nie der Fall. Hier einige Beispiele:

1. enthält die Weisung kein Wort über die IG, unsere Petition, Initiative, das Gutachten von Prof. Schweizer und Dr. Perez - doch ist es doch Pflicht, die Stimmbürger auch über die Argumente der Opposition zu informieren und es stellt eine grobe Rechtsverletzung dar, die Opposition einfach mundtot zu machen!

2. An der Info-Veranstaltung vom 21. April 2016 war der Vertragsentwurf des Zusammenschlusses, über welchen informiert wurde, den Stimmbürgern gar nicht verfügbar (obwohl dieser seit Ende Februar vorlag), sondern erst vier Tage später auf die Homepage Hirzel aufgeschaltet. Wie soll man sich informieren, wenn man nicht rechtzeitig die Unterlagen zur Hand hat?

3. Der Vertragsentwurf genügt nicht den Anforderungen des neuen kantonalen Gemeindegesetztes § 152, welcher als notwendiger Vertragsinhalt eine Übergangsordnung und eine Übergangsbehörde fordert. Konkret bedeutet dies, dass die Naturschutzverordnung Hirzel oder die Bewilligung für Besenbeizen per 1.1.18 ersatzlos dahinfallen. Wie hoch werden die Beitragsleistungen an die Betreuungsverhältnisse im Altersheim Spyrigarten nach der Fusion aussehen? Diese Themen wurden nie erwähnt! Wir Bürger wurden mangelhaft informiert!

4. Ein weiterer Verstoss gegen die Bundesverfassung, Art. 41 Abs. 1 BV: Die Fahr- und Verpflegungskosten der Eltern von Sekundarschüler, die in Horgen zur Schule müssen sind diskriminierend: nicht jede Familie kann sich das leisten! Und was noch gravierender ist: die genauen Fakten und Zahlen sind immer noch nicht verfügbar! Von uns Stimmbürger wird wirklich erwartet, die Katze im Sack zu übernehmen?

5. Dass die Gemeindeverwaltung verschwinden wird, ist die eine Ungehörigkeit, die wir akzeptieren sollen, wenn wir dem Vertrag zustimmen. Aber dass es selbst in Hirzel keine Urne bei Wahlen oder Abstimmungen mehr gibt? Das ist ein weiterer Fall von Diskriminierung und Verstoss gegen § 19 Abs. 1 GPR (Gesetz über die politischen Rechte)

6. Auf den an alle Haushalte verteilten Flyer unserer IG ("Entscheiden Sie selbst!") reagierte der Gemeinderat Hirzel mit einer "Klarstellung" auf der Homepage Hirzel sowie einer Berichterstattung in der Zürichseezeitung. Darin wurde erwähnt, dass wir IG Mitglieder uns in der Anonymität verstecken, im Flyer Unwahrheiten verbreiten sowie dass die Verwendung der Ortswappen von Hirzel und Horgen unrechtmäßig und strafbar sei. All diese Argumente sind falsch: der Gemeinderat sowie die Bevölkerung Hirzel weiss ganz genau, welche Personen zur IG gehören; zudem hat unser Anwalt bestätigt, dass wir im Flyer weder Unwahrheiten verbreiten noch die Wappen zu unrecht verwendet haben; Unser Anwalt fordert nun den Gemeinderat auf, diese Falschbehauptungen ebenso in der Zürichseezeitung zu berichtigen. Das Agieren des Gemeinderates Hirzel ist ein schwerer Verstoss gegen die Rechte von Art. 34 BV!

Wir fordern mit unserem Rekurs, dass die Abstimmung verschoben wird und das Stimmvolk zu den einzelnen Themen ein direktes Mitspracherecht an der Gemeindeversammlung erhält. Der Gemeinderat wusste schon immer, dass die Frage der Schule das Zünglein an der Waage bei der Abstimmung sein wird - und hatte damit vollkommen recht!


Besten Dank für Eure Aufmerksamkeit!
Eure IG zur Erhaltung der Schule und eines intakten Dorflebens Hirzel


14.06.2016, 13:37

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Liebe Unterstützer unserer Petition

Da der Gemeinderat Hirzel unserer Petition wenig Beachtung geschenkt hat und unsere Initiative für ungültig erklärt hat und ein Dialog mit "unserer" Regierung unmöglich scheint, haben wir nun heute das beiliegende Gutachten, das Herr Prof. Dr. Rainer Schweizer im Namen der IG erstellt hat, dem Regierungsrat sowie dem Gemeindeamt zur Stellungnahme zugestellt, mit Kopie an den Gemeinderat Hirzel und Horgen sowie der Zürichseezeitung und weiteren Medien.

Das Gutachten zeigt deutlich, dass der vorliegende Eingemeindevertrag mangelhaft ist, kantonalem Recht sowie den Weisungen des Gemeindeamtes betr. Gemeindefusionen nicht genügt und daher dem Stimmvolk nicht vorgelegt werden kann. Die IG und Herr Prof. Schweizer fordern, dass der Vertragsentwurf dem Stimmvolk zur Vernehmlassung vorgelegt wird.

Mit freundlichen Grüssen
Eure IG zur Erhaltung der Schule Hirzel
schulehirzel@bluewin.ch


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