Regionas: Austrija

Vertrauen schützen statt bestrafen: Kein Sachbezug für bestehende E-Dienstwagen!

Peticija adresuota
österreichische Bundesregierung und österreichisches Parlament

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Peticija adresuota: österreichische Bundesregierung und österreichisches Parlament

Die österreichische Bundesregierung plant, die bisherige Sachbezugsbefreiung für Elektrofahrzeuge abzuschaffen und künftig einen geldwerten Vorteil zu besteuern.

Diese Maßnahme betrifft insbesondere Unternehmen und Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren bewusst auf Elektromobilität umgestellt haben – im Vertrauen auf eine klare und stabile steuerliche Regelung.

Die Sachbezugsbefreiung für emissionsfreie Fahrzeuge war rechtlich eindeutig und ohne zeitliche Befristung in der Sachbezugswerteverordnung verankert. Sie wurde weder als temporäre Maßnahme noch als auslaufende Förderung kommuniziert.

Auf dieser Grundlage wurden langfristige Entscheidungen getroffen:

  • Umstellung von Fuhrparks und Investitionen in PV-Anlagen und Lade-Infrastruktur
  • Abschluss mehrjähriger Leasingverträge
  • Integration in Vergütungsmodelle

Eine nachträgliche Einführung des Sachbezugs für bestehende Fahrzeuge würde diese Entscheidungen im Nachhinein entwerten und das Vertrauen in stabile wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen nachhaltig beeinträchtigen.

Gleichzeitig ist der budgetäre Effekt dieser Maßnahme im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sparpakets begrenzt. Es handelt sich primär um eine zeitliche Vorziehung von Einnahmen, nicht um eine strukturelle Verbesserung der öffentlichen Finanzen.

Demgegenüber stehen erhebliche negative Effekte:

  • Verlust von Vertrauen in politische Verlässlichkeit
  • Verunsicherung von Unternehmen und Investoren
  • Abschwächung der Elektromobilität im Unternehmensbereich

Wir fordern daher:

  1. Einen klaren Bestandsschutz für alle bis 31.12.2026 abgeschlossenen Verträge über Elektro-Dienstfahrzeuge
  2. Planungssicherheit für Unternehmen und Arbeitnehmer
  3. Eine konsistente und verlässliche Steuerpolitik ohne rückwirkende Verschlechterungen

Elektromobilität ist ein zentraler Bestandteil der Transformation unseres Wirtschaftsstandorts. Diese Transformation braucht verlässliche Rahmenbedingungen.
Vertrauen entsteht durch Stabilität – und geht durch rückwirkende Änderungen verloren.

Priežastis

Diese Entscheidung betrifft rund 100.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich – und ganz, ganz viele Unternehmen, die bewusst auf nachhaltige Mobilität gesetzt haben.

Viele haben sich für ein E-Dienstauto entschieden – als Teil ihres Gehalts und aus Überzeugung für eine umweltfreundlichere Zukunft.

Jetzt bedeutet das für viele:
100 bis über 200 Euro weniger pro Monat im Börserl.
Für die Betroffenen ist das spürbar im Alltag –
für die Unternehmen ein Signal, das verunsichert:

Wer in Nachhaltigkeit investiert, kann sich offenbar nicht darauf verlassen, dass die Rahmenbedingungen stabil bleiben.

Besonders kritisch:
Diese Entscheidungen wurden in gutem Glauben getroffen – auf Basis klarer, nicht befristeter Regeln.
Wenn solche Spielregeln im Nachhinein geändert werden, entsteht ein Gefühl, das weit über dieses Thema hinausgeht:

Vertrauen geht verloren.

Es geht nicht nur um E-Mobilität.
Es geht um Verlässlichkeit, Fairness und die Glaubwürdigkeit von nachhaltiger Politik.

👉 Wer ökologisch handelt und Verantwortung übernimmt, muss sich darauf verlassen können, dass die Spielregeln nicht rückwirkend geändert werden.

Dėkojame už jūsų palaikymą, Albert Schmidbauer, Salzburg
Klausimas iniciatoriui.

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Informacija apie peticiją

Peticija pradėta: 2026-05-03
Kolekcija baigiasi: 2026-11-02
Regionas: Austrija
tema: Verslas

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Nauja kalbos versija

naujienos

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    vielen Dank für Ihre Unterstützung unserer Petition gegen die geplante neue Sachbezugsregelung für Elektro-Dienstfahrzeuge.

    Ich habe in den vergangenen Wochen viele Gespräche geführt, Argumente vorgelegt und immer wieder auf die massiven Auswirkungen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und bestehende Vereinbarungen hingewiesen. Leider ist die politische Reaktion ernüchternd: Keiner der zuständigen Politiker war erkennbar bereit, sich ernsthaft mit unseren Argumenten und Sichtweisen auseinanderzusetzen. Im Ergebnis wurde die Verantwortung weitgehend dem Finanzminister zugeschoben — echte Bereitschaft, sich für eine faire Lösung, Übergangsregelungen oder Bestandsschutz einzusetzen, habe ich nicht erlebt.

    Ich werde daher nicht klein beigeben.

    Wenn die Bundesregierung an dieser Regelung festhält und bestehende Dienstfahrzeug-, Leasing- und Entgeltumwandlungsmodelle ohne angemessene Übergangsregelung erfasst, werde ich den Rechtsweg beschreiten.

    Mein rechtlicher Zugang ist klar: Es geht mir nicht darum, dem Gesetzgeber jede Änderung für die Zukunft zu abzusprechen. Es geht darum, dass Menschen und Unternehmen im Vertrauen auf eine zeitlich unbefristete, politisch aktiv beworbene Regelung langfristige Entscheidungen getroffen haben — Dienstwagenmodelle, Leasingverträge, Entgeltumwandlungen und persönliche Finanzentscheidungen. Dieses Vertrauen darf nicht einfach über Nacht entwertet werden.

    Der stärkste rechtliche Angriffspunkt ist daher aus meiner Sicht nicht die Einführung eines Sachbezugs für zukünftige Fälle, sondern die unterschiedslose Anwendung auf bestehende Verträge ohne faire Übergangsregelung. Genau hier stellt sich die verfassungsrechtliche Frage, ob der Vertrauensschutz und der Gleichheitsgrundsatzsatz verletzt werden. Es muss geprüft werden, ob bestehende Vereinbarungen zumindest für die jeweilige Vertragslaufzeit oder für einen angemessenen Übergangszeitraum geschützt werden müssen.

    Solche Verfahren sind nicht aussichtslos. In Deutschland wurde etwa die damalige Einschränkung der Pendlerpauschale vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Auch dort ging es im Kern darum, dass der Staat steuerliche Regeln nicht beliebig ändern darf, wenn dadurch Bürger in sachlich nicht gerechtfertigter Weise belastet werden. Ebenso hat die Rechtsprechung in Deutschland mehrfach klargestellt, dass der Vertrauensschutz bei rückwirkenden oder belastenden steuerlichen Änderungen ernst zu nehmen ist.

    Deshalb bereite ich einen Musterprozess vor. Ziel ist es, verfassungsrechtlich prüfen zu lassen, ob eine unterschiedslose Anwendung der neuen Sachbezugsregel auf bestehende Verträge ohne Übergangsregelung zulässig ist.

    Ich bin der festen Überzeugung: Wer Menschen jahrelang zu bestimmten Entscheidungen motiviert, wer Elektromobilität steuerlich fördert und diese Regelung politisch aktiv als richtigen Weg darstellt, darf bestehende Vereinbarungen nicht plötzlich einseitig verschlechtern, ohne zumindest faire Übergangsregeln vorzusehen.

    Ich habe sachlich argumentiert. Ich habe den Dialog gesucht. Ich habe Lösungsvorschläge gemacht.
    Wenn die Politik nicht bereit ist zuzuhören, werde ich diesen Weg konsequent weitergehen — rechtlich, sachlich und mit voller Entschlossenheit.

    Danke für Ihre Unterstützung. Sie zeigt, dass viele Menschen in diesem Land erwarten, dass Politik berechenbar, fair und verlässlich bleibt.

    Herzlich

    Albert Schmidbauer

  • Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Ich verstehe, dass Budgetkonsolidierung notwendig ist. Der Kern unseres Anliegens bleibt jedoch der Vertrauensschutz.

    Viele Unternehmen haben auf Basis klarer politischer Signale und steuerlicher Rahmenbedingungen investiert: in E-Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur, Photovoltaik, Leasingverträge und Mitarbeitervereinbarungen. Wenn diese Grundlagen während laufender Investitionszyklen verändert werden, entsteht ein Schaden, der weit über den konkreten Sachbezug hinausgeht.

    Sie schreiben, dass die Prozentsätze bis 2030 nicht weiter erhöht werden dürfen und andere Vorteile, etwa in der Umsatzsteuer, unverändert bleiben sollen. Genau diese Passage zeigt das Problem besonders deutlich: Nach einem Eingriff in bereits getroffene Investitionsentscheidungen reicht eine neuerliche politische Zusicherung nicht mehr aus.

    Wenn Unternehmen erleben, dass geltende Rahmenbedingungen nachträglich verändert werden, wird jede weitere Zusage zwangsläufig unter Vorbehalt gelesen. Das ist der eigentliche Schaden: Nicht nur der Sachbezug ändert sich, sondern das Vertrauen in die Verlässlichkeit politischer Standortzusagen.

    Neue Regeln für neue Entscheidungen sind legitim. Bereits getroffene Investitionen brauchen Bestandsschutz.

    Daher ersuchen wir um eine faire Lösung: Bestandsschutz für bereits angeschaffte, bestellte oder vertraglich fixierte E-Dienstfahrzeuge sowie für bestehende Leasing- und Mitarbeitervereinbarungen bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.

    Das wäre aus meiner Sicht die einzige glaubwürdige Möglichkeit, nach diesem Vertrauensbruch wieder Vertrauen herzustellen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Albert Schmidbauer

    email vom 1.6.2026
    "Sehr geehrter Herr Dr. Schmidbauer,
    sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,

    vielen Dank für Ihren offenen Brief und die darin angesprochenen Anliegen rund um die geplante Neuregelung des Sachbezugs für vollelektrische Dienstfahrzeuge.

    Die breite Unterstützung Ihres Schreibens durch zahlreiche Unternehmerinnen und Unternehmer aus unterschiedlichsten Branchen zeigt deutlich, dass es hier nicht nur um eine steuerliche Einzelmaßnahme geht, sondern um eine grundsätzliche Frage von Planungssicherheit, Verlässlichkeit und Vertrauen in wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen.

    Viele Unternehmen haben in den vergangenen Jahren bewusst in nachhaltige Mobilität investiert — von der Elektrifizierung ihrer Fuhrparks über Ladeinfrastruktur bis hin zu Photovoltaikanlagen und langfristigen Mitarbeitervereinbarungen. Diese Entscheidungen wurden auf Basis der damals geltenden politischen Zielsetzungen und steuerlichen Rahmenbedingungen getroffen. Dass Unternehmen in diesem Zusammenhang Verlässlichkeit und Planbarkeit erwarten, ist absolut nachvollziehbar. Gerade deshalb nehmen wir die vorgebrachten Bedenken sehr ernst.

    Gleichzeitig stehen wir als Bundesregierung aktuell vor der Aufgabe, Österreichs Budget nachhaltig zu konsolidieren Die Einigung im Bereich des Sachbezugs für E-Fahrzeuge trägt zur Konsolidierung im Bereich der Reduktion klimaschädlicher Subventionen bei und ist damit Teil eines größeren Gesamtpakets Dabei ist es gelungen, erstmals eine konkrete budgetäre Vereinbarung zur schrittweisen Verringerung solcher Subventionen zu verankern: Für das Jahr 2028 wurde ein Volumen von insgesamt rund 190 Millionen Euro vereinbart — davon 150 Millionen Euro direkt als Ökologisierungsbeitrag im Bereich Abgaben — mit einem weiteren Aufbau auf bis zu 600 Millionen Euro bis 2031. Damit wurde erstmals ein klarer budgetärer Pfad zur Reduktion klimaschädlicher Subventionen festgelegt. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einem ökologisch treffsichereren und budgetär verantwortungsvollen Steuersystem.

    Uns ist bewusst, dass Unternehmen stabile und nachvollziehbare Rahmenbedingungen benötigen — gerade bei langfristigen Investitionen. Ihr Hinweis, dass eigentümergeführte Unternehmen und der Mittelstand nicht in Quartalen, sondern in Jahren und Jahrzehnten denken, ist absolut berechtigt. Gerade deshalb wurde jedoch versucht, bei dieser alternativlosen Maßnahme möglichst minimalinvasiv vorzugehen und wurde der Sachbezug möglichst gering ausgestaltet. Es ist uns gelungen den Ausmaß des Sachbezugs mit 0,625% (ab 2028, 2027: 0,375%) mit großem Abstand vom Sachbezug für Verbrenner-PKWs (von 2.0% bzw 1,5%) zu belassen und damit die Anreizwirkung klar zu erhalten.  Außerdem wurde sichergestellt, dass die Prozentsätze bis zum Jahr 2030 nicht weiter erhöht werden dürfen. Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass andere Vorteile in Zusammenhang mit E-Fahrzeugen, beispielsweise in der Umsatzsteuer, unverändert weiterhin bestehen und auch nicht angegangen werden sollen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Beate Meinl-Reisinger

  • Liebe Mitstreiterinnen, liebe Mitstreiter,

    am 15. Mai habe ich den aktuellen Stand unserer Petition mit über 11.000 Unterschriften gemeinsam mit dem offenen Brief an Finanzminister Markus Marterbauer, Beate Meinl-Reisinger, Bundeskanzler Christian Stocker, Vizekanzler Andreas Babler und an über 180 (!!) Abgeordnete geschickt.

    11.000 Menschen.
    11.000 Stimmen.
    11.000 Mal Sorge um Fairness, Planbarkeit und Vertrauen.
    Und bis heute?

    Keine einzige Rückmeldung. Nicht einmal ein „Wir haben es erhalten“.

    Ganz ehrlich: Das macht mich nicht nur nachdenklich.
    Es macht mich fassungslos.

    Denn genau darin liegt das eigentliche Problem unseres Landes:
    Politik entfernt sich immer weiter vom echten Leben der Menschen und Unternehmen.
    Während Unternehmer, Mitarbeiter und Familien jeden Tag rechnen müssen, kämpfen Betriebe mit Bürokratie, Energiepreisen und Unsicherheit. Und was produziert die Politik?

    Paketsteuer-Fiasko.
    Lebensfremde 5-%-MWSt.-Regelungen.
    Eingriffe in bestehende Verträge.
    Zick-Zack-Kurs bei der Energiewende.
    Und keinerlei Vision für Themen wie bidirektionales Laden (Vehicle2Home), obwohl in Österreich bereits Millionen kWh Batteriespeicher auf vier Rädern herumstehen.

    Statt die großen Hebel anzupacken:
    👉 Bürokratie abbauen
    👉 Föderalismus entschlacken
    👉 ineffiziente Strukturen reformieren
    👉 den Staat moderner und schlanker machen
    …werden immer neue Belastungen erfunden.

    Und mit jeder neuen Idee wächst auch wieder die Bürokratie.
    Das alles ist nicht nur wirtschaftlich gefährlich.
    Es zerstört langsam etwas viel Wertvolleres:

    Vertrauen.

    Vertrauen darauf, dass Regeln gelten.
    Vertrauen darauf, dass Leistung respektiert wird.
    Vertrauen darauf, dass ökologische Investitionen nicht nachträglich bestraft werden.
    Aber genau deshalb dürfen wir jetzt nicht leise werden.

    Die ersten 11.000 Unterschriften dürfen nicht umsonst gewesen sein.
    Lasst uns gemeinsam die 20.000 schaffen.

    Wenn jede Unterzeichnerin und jeder Unterzeichner nur noch einen weiteren einzigen Menschen überzeugt – einen Freund, eine Kollegin, ein Familienmitglied – dann senden wir ein Signal, das man nicht mehr ignorieren kann.

    Weil dieses Land bessere Politik verdient hat.

    Never give up.

    https://www.openpetition.eu/at/petition/online/vertrauen-schuetzen-statt-bestrafen-kein-sachbezug-fuer-bestehende-e-dienstwagen

diskusija

Die Kernargumentation ist bereits sehr solide. Ergänzend möchte ich betonen, dass genau dieser steuerliche Vorteil für viele Menschen überhaupt erst der Einstieg in die E-Mobilität war. Wenn die Politik ihr Ziel, die Abhängigkeit von ausländischem Erdöl zu reduzieren und klimafreundliche Alternativen zu fördern, wirklich ernst nimmt, dann war und ist diese Sachbezugsbefreiung ein entscheidender Hebel, den man jetzt nicht aufs Spiel setzen darf.

Die Förderung für Elektrofahrzeuge ist von vornherein befristet bedacht gewesen. Ist doch bei jeder Massenförderung so. Das konnte man sich ja denken.

Kodėl žmonės pasirašo

Stimme gegen Vertrauensmissbrauch

Weil ich es für die bevölkerung für wichtig empfinde

Für alle strategische getroffen Entscheidungen von allen Erwerbstätigen in Österreich

Vertrauensschutz für erfolgte Investitionen

Weil wir Klimaschutz betreiben wollen

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