657 signatures
The petition is denied.
Petition is addressed to: Nationalrat / Österreichische Bundesregierung
Diese Petition wurde durch die Modeakademie Sitam, Wagramer Str. 137, 1220 Wien, Österreich initiiert.
Reason
Gründe die für ein FREIES GEWERBE sprechen:
• für den Konsumenten besteht keine Gefahr für Leib und Leben und Vermögensschäden
• die Herstellung von Fallschirmen ist ein freies Gewerbe, obwohl bei diesem Gewerbe sehr große Gefahr für Leib und Leben besteht
• die Zugangsvoraussetzungen geregelt im BGBL. II Nr. 399/2008, der Zugangsverordnung sieht vor, dass ein Selbständiger oder Betriebsleiter (§ 18 Abs. 3 GewO 1994) nach einer ununterbrochenen, mindestens sechsjährigen einschlägigen Tätigkeit den Befähigungsnachweis für das Gewerbe Kleidermacher erbringt.
Wir sehen hier die Gleichbehandlung verletzt, weil NeugründerInnen eine Prüfung (Meisterprüfung bzw. Feststellung der individuellen Befähigung) ablegen müssen und der Selbständige weder eine einschlägige Ausbildung nachweisen, noch eine Prüfung (Meisterprüfung bzw. Feststellung der individuellen Befähigung) ablegen muss.
• bei den World Skills 2013 in Leipzig (Fashion Technology) waren wir EU Schlusslicht, weil durch die Reglementierungen viel zu wenige Jugendliche den Beruf Kleidermacher ergreifen
• In den 23 EU Staaten, in denen der Kleidermacher bereits ein freies Gewerbe ist, ergreifen viel mehr Jugendliche den Beruf Kleidermacher
• der Konsument ist mündig die Qualität der Kleidung einzuschätzen
• in 23 EU Staaten ist der Kleidermacher bereits ein freies Gewerbe wodurch Österreichs Kleidermacher und Modedesigner einen Wettbewerbsnachteil haben
• es würden viele zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden
• Modedesigner würden selbst produzieren dürfen und die Produktion dadurch nicht ins Ausland auslagern
• österreichische Konsumenten möchten leistbare, maßgefertigte Kleidung kaufen, die von österreichischen Kleidermachern bzw. Modedesignern produziert wurde
• die gesamte Wertschöpfung der Produkte würde in Österreich bleiben
• auch die Stoff- und Schneiderzubehörgeschäfte würden davon profitieren
• es würde dadurch mehr Umsatzsteuer lukriert werden
• es würde dadurch mehr Einkommensteuer lukriert werden
• es würden mehr Sozialversicherungsbeiträge lukriert werden
• es würde dadurch die Arbeitslosigkeit gesenkt werden
• es ist an der Zeit überholte Regelungen, die mittlerweile nur mehr noch Wenigen nützen und hingegen viele einschränken, abzuschaffen
• der Wirtschaftsstandort Österreich würde durch diese Maßnahme verbessert und international wieder konkurrenzfähiger werden
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News
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Der Petition wurde nicht entsprochen
on 26 Mar 2016Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer!
Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen hat in seiner Sitzung vom 24. Februar 2016 beschlossen, an den Nationalrat den Antrag zu stellen, die
Bürgerinitiative Nr. 70/BI
betreffend "FREIES GEWERBE für den DAMEN- & HERRENKLEIDERMACHER"
durch Kenntnisnahme des Ausschussberichts zu erledigen.
Der entsprechende Ausschussbericht Nr. 886 d.B. zu den...show moreLiebe Unterstützerinnen und Unterstützer!
Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen hat in seiner Sitzung vom 24. Februar 2016 beschlossen, an den Nationalrat den Antrag zu stellen, die
Bürgerinitiative Nr. 70/BI
betreffend "FREIES GEWERBE für den DAMEN- & HERRENKLEIDERMACHER"
durch Kenntnisnahme des Ausschussberichts zu erledigen.
Der entsprechende Ausschussbericht Nr. 886 d.B. zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates ist unter folgendem Link zu finden:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_00886/fname_489143.pdf
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/NRSITZ/NRSITZ_00113/index.shtml#tab-VorlaeufigesSten.Protokoll
Der Nationalrat debattierte den Bericht in seiner 113. Sitzung vom 24.02.2016 unter TOP 15.
Der Antrag, den Ausschussbericht zu Kenntnis zu nehmen, wurde ungeachtet des vehementen Protests der Oppositionsparteien mit den Stimmen von S, V (dagegen: F, G, N, T) angenommen. Die Debatte zum Ausschussbericht ist im Stenographischen Protokoll nachzulesen.
Abschließend können wir Euch nur empfehlen einen Antrag auf Feststellung der individuellen Befähigung für das Gewerbe Damen- und Herrenkleidermacher, kein Teilgewerbe, zu stellen. Und sollte es zu einer Ablehnung kommen, diesen rechtsgültigen Bescheid bis zum Verfassungsgerichtshof zu beeinspruchen! Die Chancen, dass der Verfassungsgerichtshof dem Widerspruch stattgibt stehen sehr gut. Die digitale Fotographie ist auch seit 2015 durch einen Spruch des Verfassungsgerichtshofs ein freies Gewerbe!
Unterhalb zwei Links für weitere Detailinfos.
https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/gruendung/gewerbe/befaehigung_feststellung/Seite.1300012.html
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/ausbildung/gewerbeberechtigung/gruendung/befaehigung.html
Nochmals vielen Dank für Eure Unterstützung und viel Erfolg bei Euren Bestrebungen eine Gewerbeberechtigung zu erlangen!
Liebe Grüße das Team Bürgerinitiative freie KleidermacherInnen -
Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
on 14 Feb 2016Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer!
Aufgrund der Stellungnahme durch das Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft vom 18.08.2015 wurde unsere Initiative vom Ausschuss zur Kenntnis genommen und nicht weiterverfolgt. Unterhalb findet Ihr den Beschluss und die Stellungnahme.
Ob sich im Zuge der Transparenzinitiative Anfang dieses Jahres im Bereich des Kleidermachers etwas...show moreLiebe Unterstützerinnen und Unterstützer!
Aufgrund der Stellungnahme durch das Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft vom 18.08.2015 wurde unsere Initiative vom Ausschuss zur Kenntnis genommen und nicht weiterverfolgt. Unterhalb findet Ihr den Beschluss und die Stellungnahme.
Ob sich im Zuge der Transparenzinitiative Anfang dieses Jahres im Bereich des Kleidermachers etwas tun wir bleibt abzuwarten. Wir werden euch jedenfalls auf dem Laufenden halten.
https://www.facebook.com/freiekleidermacher/
Liebe Grüße das Team Bürgerinitiative freie KleidermacherInnen
Beschluss des Ausschusses für Bürgerinitiativen:
In seiner Sitzung am 17. November 2015 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, N/dagegen: F, G, T) beschlossen, diese Bürgerinitiative durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Stellungnahme durch das Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft:
Derzeit läuft die so genannte Transparenzinitiative auf der Grundlage der Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU). Im Rahmen dieser Initiative müssen die Mitgliedstaaten ihre durch Qualifikationsvorschriften reglementierten Berufe der Europäischen Kommission melden und rechtfertigen. Die Prinzipien für diese Rechtfertigung sind in der Berufsanerkennungsrichtlinie enthalten; sie sind auf die entsprechende Judikatur des Europäischen Gerichtshofs zurückzuführen. Die bei der Europäischen Kommission eingegangenen Meldungen werden durch andere Mitgliedstaaten und durch die Europäische Kommission selbst evaluiert.
Das Ergebnis der Transparenzinitiative, die noch bis Anfang des nächsten Jahres läuft, wird die Grundlage für eine präzise Beurteilung von bestehenden Reglementierungen im Qualifikationsbereich bieten. Es ist zu erwarten, dass das Ergebnis des europäischen Evaluierungsprozesses deutlich zeigen wird, ob und inwieweit es zweckmäßig oder – aus europäischer Sicht - sogar geboten ist, derzeit reglementierte Gewerbe zu freien Gewerben umzugestalten, oder ob die Aufrechterhaltung der Reglementierung im Hinblick auf Sicherheit, Gesundheit, Konsumentenschutz oder auch im Hinblick auf die Erhaltung der dualen Aus-bildung gerechtfertigt ist. -
Die Petition wurde eingereicht
on 29 Aug 2015Liebe UnterstützerInnen
Am 25.06.2015 wurde ein Antrag auf Einholung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft im Petitionsausschuss angenommen
Weitere 280 Unterstützer haben eine Zustimmungserklärung abgegeben.
Noch kann man die Bürgerinitiative auf der Parlament Homepage unterstützen!
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/BI/BI_00070/index.shtml#tab-Uebersicht
Vielen...show moreLiebe UnterstützerInnen
Am 25.06.2015 wurde ein Antrag auf Einholung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft im Petitionsausschuss angenommen
Weitere 280 Unterstützer haben eine Zustimmungserklärung abgegeben.
Noch kann man die Bürgerinitiative auf der Parlament Homepage unterstützen!
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/BI/BI_00070/index.shtml#tab-Uebersicht
Vielen Dank für die Unterstützung!
Liebe Grüße
Das Team "Bürgerinitiative freie Kleidermacher Österreich"
Debate
Das ist mal eine gute Initiative, denn es wird immer Unterschiede geben, zwischen einem Schneidermeister und jemandem der "nur" eine Modeschule besucht hat, oder sich gar das Nähen mehr oder weniger selbst angeeignet hat.. das soll auch so sein und wer einen maßgeschneiderten Anzug haben möchte wird bestimmt nicht an "meine Tür" klopfen. Doch es würde der ganzen Branche helfen, wenn das Nähen von Kleidung, sowie das Kaufen und Tragen von handgefertigter Kleidung, wieder einen breiten Boden bekommt und nicht nur ein paar sehr reichen Leuten vorbehalten ist.
Eine Modeschule sollte ihre Schüler so gut vorbereiten dass sie im Anschluss in der Lage sind einen Betrieb zu führen. Warum dann eine Lockerung des Gewerberechts? Nach den Praxisjahren hat jeder die Chance sich für die Meisterprüfung anzumelden und bei entsprechender Fähigkeit zu bestehen. In meinem Betrieb bewerben sich viele Modeschüler/innen die nicht einmal eine gerade Näht nähen können, wohlgemerkt nach 3 Jahren Ausbildung. Das schadet dem Ruf des Handwerks.