Dialog
Bürgerrechte

Verbandsklage auch für Verbraucherschutzverein (VSV)

Petition richtet sich an
Österr. Nationalrat
3.518 Unterstützende 2.888 in Österreich

Sammlung beendet

3.518 Unterstützende 2.888 in Österreich

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 19.03.2022
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Der österr. Gesetzgeber zählt in § 29 Konsumentenschutzgesetz jene Organisationen auf, die Verbandsklagen führen dürfen. Der Verbraucherschutzverein (VSV) ist eine von Staat und Wirtschaft unabhängige Verbraucherorganisation, die anstrebt, ebenfalls Verbandsklagen führen zu dürfen.

Wir wollen die Ergänzung des § 29 KScHG um den Verbraucherschutzverein.

Begründung

Die EU Unterlassungsklagenrichtlinie und die binnen zwei Jahren umzusetzende EU Richtlinie für Verbandsklagen sehen vor, dass die Mitgliedsstaaten der EU halbjährlich die klagslegitemierten Verbraucherorganisationen melden.

Die Liste der EU ist idR Voraussetzung dafür grenzüberschreitend Verbandsklagen zu führen.

Der VSV setzt sich - im Unterschied zu AK oder VKI - weltweit für Verbraucherrechte ein und hat bereits über 3000 Mitglieder aus aller Welt. Um wirkungsvoll - insbesondere bei Massenschäden (Diesel-Gate, Ischgl, Lebensversicherungen, Eurogine, ...) - klagen zu können, bedarf es der Klagslegitimation in § 29 KScHG.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Verbraucherschutzverein (VSV) aus Wien
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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützer*innen!
    Wir haben die Petition als Bürgerinitiative im Nationalrat eingebracht. Am 30.6.2022 wird sich der Petitionsausschuss mit unserem Anliegen befassen. Wir ersuchen Sie nochmals um Unterstützung: Man kann der Bürgerinitiative auf der Web-Site des Parlamentes zustimmen und damit den Druck erhöhen. Bitte um Ihre Zustimmung auf: www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/BI/BI_00041/index.shtml
    Danke! Wir werden berichten.
    mfg
    Peter Kolba
    Obmann des VSV

  • Die Initiative kann nun auf der Web-Site des Parlamentes online unterstützt werden: www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/BI/BI_00041/index.shtml#tab-Uebersicht
    Es geht voran!
    Danke
    Liebe Grüße
    Peter Kolba
    Obmann des VSV

  • Liebe Unterstützer*innen der Petition!
    Wir benötigen 500 Unterschriften auf Originallisten zur Vorlage im Nationalrat.
    Wir haben dank Euch 503 Unterschriften beisammen.
    Dennoch wollen wir zur Vorsicht noch rund weitere 50 Unterschriften sammeln, damit nicht wenige allenfalls ungültige Unterschriften (weil kein Wahlrecht in Österreich) dazu führen, dass man uns die BI zurückwirft.
    Daher unsere Bitte an jene, die:
    - österreichische Staatsbürger sind
    - über 16 Jahre alt sind
    - bislang (auf Papier im Original) noch nicht unterschrieben haben
    die beiliegende U-Liste auszudrucken, zu unterzeichnen und via Post an den VSV zu senden.
    Rücksendeadresse:
    Verbraucherschutzverein
    Mittelgasse 6/5
    1060 Wien
    Österreich
    Herzlichen Dank für Eure Unterstützen!
    Wir... weiter

IIn Österreich besteht vor Gericht die freie Anwaltswahl. Das gleiche Recht muss es auch in Konsumenten Fällen geben sein, wo viele gleichartigen Fälle zu bündeln sind. Dazu müssen unabhängigen Konsumentenvertretern die gleichen Rechtsmittel möglich sein, wie den an die gesetzlichen Interessensvertretungen Gebundenen. Die Verbandsklage stellt ein in diesem Zusammenhang ein wesentliches Instrument dar und muss auch Konsumenten offen stehen, die eine Vertretung außerhalb des Vereines für Konsumentenschutz suchen oder wünschen.

Noch kein CONTRA Argument.

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