Petiția este adresată către:
Österr. Nationalrat
Der österr. Gesetzgeber zählt in § 29 Konsumentenschutzgesetz jene Organisationen auf, die Verbandsklagen führen dürfen. Der Verbraucherschutzverein (VSV) ist eine von Staat und Wirtschaft unabhängige Verbraucherorganisation, die anstrebt, ebenfalls Verbandsklagen führen zu dürfen.
Wir wollen die Ergänzung des § 29 KScHG um den Verbraucherschutzverein.
motive
Die EU Unterlassungsklagenrichtlinie und die binnen zwei Jahren umzusetzende EU Richtlinie für Verbandsklagen sehen vor, dass die Mitgliedsstaaten der EU halbjährlich die klagslegitemierten Verbraucherorganisationen melden.
Die Liste der EU ist idR Voraussetzung dafür grenzüberschreitend Verbandsklagen zu führen.
Der VSV setzt sich - im Unterschied zu AK oder VKI - weltweit für Verbraucherrechte ein und hat bereits über 3000 Mitglieder aus aller Welt. Um wirkungsvoll - insbesondere bei Massenschäden (Diesel-Gate, Ischgl, Lebensversicherungen, Eurogine, ...) - klagen zu können, bedarf es der Klagslegitimation in § 29 KScHG.