Verbandsklage auch für Verbraucherschutzverein (VSV)

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Österr. Nationalrat

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대화 완료

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  1. 시작됨 2021
  2. 컬렉션 완료
  3. 19.03.2022에 제출됨
  4. 대화
  5. 완성된

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Der österr. Gesetzgeber zählt in § 29 Konsumentenschutzgesetz jene Organisationen auf, die Verbandsklagen führen dürfen. Der Verbraucherschutzverein (VSV) ist eine von Staat und Wirtschaft unabhängige Verbraucherorganisation, die anstrebt, ebenfalls Verbandsklagen führen zu dürfen.
Wir wollen die Ergänzung des § 29 KScHG um den Verbraucherschutzverein.

이유

Die EU Unterlassungsklagenrichtlinie und die binnen zwei Jahren umzusetzende EU Richtlinie für Verbandsklagen sehen vor, dass die Mitgliedsstaaten der EU halbjährlich die klagslegitemierten Verbraucherorganisationen melden.
Die Liste der EU ist idR Voraussetzung dafür grenzüberschreitend Verbandsklagen zu führen.
Der VSV setzt sich - im Unterschied zu AK oder VKI - weltweit für Verbraucherrechte ein und hat bereits über 3000 Mitglieder aus aller Welt. Um wirkungsvoll - insbesondere bei Massenschäden (Diesel-Gate, Ischgl, Lebensversicherungen, Eurogine, ...) - klagen zu können, bedarf es der Klagslegitimation in § 29 KScHG.

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청원에 대한 정보

청원이 시작되었습니다: 2021. 02. 03.
수집 종료: 2021. 08. 02.
지역: 오스트리아
범주: 공민권

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소식

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Dialog mit dem Petitionsempfänger beendet ist.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team
  • Liebe Unterstützer*innen!
    Wir haben die Petition als Bürgerinitiative im Nationalrat eingebracht. Am 30.6.2022 wird sich der Petitionsausschuss mit unserem Anliegen befassen. Wir ersuchen Sie nochmals um Unterstützung: Man kann der Bürgerinitiative auf der Web-Site des Parlamentes zustimmen und damit den Druck erhöhen. Bitte um Ihre Zustimmung auf: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/BI/BI_00041/index.shtml
    Danke! Wir werden berichten.
    mfg
    Peter Kolba
    Obmann des VSV
  • Die Initiative kann nun auf der Web-Site des Parlamentes online unterstützt werden: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/BI/BI_00041/index.shtml#tab-Uebersicht
    Es geht voran!
    Danke
    Liebe Grüße
    Peter Kolba
    Obmann des VSV

IIn Österreich besteht vor Gericht die freie Anwaltswahl. Das gleiche Recht muss es auch in Konsumenten Fällen geben sein, wo viele gleichartigen Fälle zu bündeln sind. Dazu müssen unabhängigen Konsumentenvertretern die gleichen Rechtsmittel möglich sein, wie den an die gesetzlichen Interessensvertretungen Gebundenen. Die Verbandsklage stellt ein in diesem Zusammenhang ein wesentliches Instrument dar und muss auch Konsumenten offen stehen, die eine Vertretung außerhalb des Vereines für Konsumentenschutz suchen oder wünschen.

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