Petice je adresována:
Österreichische Gesundheitskasse
Sehr geehrte Damen und Herren der Österreichischen Gesundheitskasse,
ich wende mich als niedergelassener Physiotherapeut mit einem persönlichen Anliegen an Sie.
Seit Veröffentlichung des ÖGK-Rundschreibens im Mai 2025 beobachte ich in meiner Region eine zunehmende Verunsicherung unter den zuweisenden Ärztinnen und Ärzten hinsichtlich der korrekten Verordnung physiotherapeutischer Leistungen.
Insbesondere führt die im Schreiben enthaltene Orientierung auf „6 × 30 Minuten“ in der Praxis dazu, dass viele Ärztinnen und Ärzte diese Zeitangabe als verbindliche Höchstgrenze missverstehen und entsprechend verordnen – obwohl die Verordnung weiterhin grundsätzlich individuell an die Patientensituation angepasst werden soll und darf, zumindest laut Auskunft des ÖGK-Vertreters aus dem offiziellen Zoom-Meeting zwischen der ÖGK, Physio Austria und den dort anwesenden Physiotherapeut:innen.
In Gesprächen mit meinen Zuweiser:innen stelle ich immer wieder fest:
- dass das Rundschreiben oft nur überflogen wird und vor allem die Angabe „30 Minuten“ im Gedächtnis bleibt;
- dass die Möglichkeit zu längeren Einheiten oder Folgeverordnungen trotz medizinischer Notwendigkeit kaum mehr genutzt wird;
- dass es außerdem vorkommt, dass nicht nur ÖGK-Bewilligungen reduziert werden, sondern Ärztinnen und Ärzte mittlerweile auch bei SVS- und BVAEB-Versicherten pauschal nur noch 30 Minuten verordnen, obwohl dort andere Rahmenbedingungen gelten;
- dass dadurch insbesondere Patientinnen und Patienten mit chronischen oder komplexen Beschwerden sowie mit speziellen Bedürfnissen deutlich unterversorgt bleiben.
Besonders bedenklich stimmt mich in diesem Zusammenhang, dass andere Leistungserbringer diese Unklarheit gezielt oder unbewusst zu ihrem Vorteil nutzen. So hat beispielsweise ein Ambulatorium seine zuweisenden Ärztinnen und Ärzte kürzlich ausdrücklich darüber informiert, dass die 6 × 30 Minuten „nur“ für niedergelassene Physiotherapeut:innen gelten würden, während Zuweisungen an das Ambulatorium selbst davon nicht betroffen seien. Ärztinnen und Ärzte werden dort explizit angehalten, ihre Zuweisungen wie bisher (7–10 Einheiten mit je 30, 45 oder 60 Minuten) auszustellen. Diese Darstellung erweckt den Eindruck, dass niedergelassene Therapeut:innen künstlich beschränkt würden, während Ambulatorien davon ausgenommen seien – was aus meiner Sicht eine wettbewerbsverzerrende und irreführende Falschinformation darstellt.
Diese problematische Entwicklung trägt erheblich zur Verunsicherung der niedergelassenen Physiotherapeut:innen, der zuweisenden Ärztinnen und Ärzte, aber auch der Patientinnen und Patienten bei und birgt das Risiko, dass sich solche Missverständnisse verfestigen.
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass mir das gute Einvernehmen mit der ÖGK und meinen zuweisenden Ärzt:innen einerseits sowie eine hochwertige, individuell passende Patient:innenversorgung andererseits ein zentrales Anliegen sind. Ich sehe jedoch mit großer Sorge, dass durch die aktuell unklare Kommunikation des ÖGK-Rundschreibens vom Mai 2025 die Gefahr einer pauschalen, reduzierten Behandlung entsteht, die dem tatsächlichen Bedarf vieler Patient:innen nicht gerecht wird.
Daher ersuche ich Sie dringend um folgende Maßnahmen:
1. Eine gemeinsame, offizielle Klarstellung von ÖGK und Physio Austria in Form eines Rundschreibens an Ärzt:innen, in dem eindeutig hervorgehoben wird:
- dass die im Mai-Rundschreiben angeführten Zuweisungs-Empfehlungen für Wahltherapeut:innen, Kassentherapeut:innen und Ambulatorien gleichermaßen gelten;
- dass die Angabe „6 × 30 Minuten“ eine Orientierung darstellt und keine verbindliche Einschränkung ist;
- dass ärztliche Verordnungen selbstverständlich weiterhin individuell angepasst werden dürfen und sollen, insbesondere bei komplexen oder chronischen Fällen;
- dass auch mehrere Verordnungen (Folgeverordnungen) möglich und vorgesehen sind.
2. Eine transparente Information und Aufklärung der ÖGK gegenüber ihren Versicherten über die Hintergründe der Reduktion physiotherapeutischer Leistungen sowie über die bestehenden Möglichkeiten, damit eine bedarfsgerechte Versorgung weiterhin sichergestellt bleibt.
3. Die Bereitstellung konkreter, praxisnaher Beispiele für Ärzt:innen, wann längere Einheiten und/oder mehrere Verordnungen medizinisch angezeigt und empfehlenswert sind.
4. Eine für alle Vertragspartner einheitliche Auslegung, um ein Auseinanderdriften der Interpretation zu verhindern und eine faire, bedarfsgerechte Versorgung der Patient:innen auch in Zukunft sicherzustellen.
Ich bin überzeugt, dass nur eine solche klare und gemeinsame Kommunikation Missverständnisse nachhaltig ausräumen und das Vertrauen zwischen ÖGK, Ärzt:innen, Therapeut:innen und Patient:innen stärken kann.
Ich bitte Sie daher um eine rasche Umsetzung dieser Maßnahmen und würde mich über eine zeitnahe Rückmeldung zum aktuellen Stand der angekündigten Abstimmungen und Planungen sehr freuen.
Mir ist es ein großes Anliegen, meinen Patient:innen eine faire, leistungsgerechte und den ökonomischen Rahmenbedingungen entsprechende physiotherapeutische Behandlung zu ermöglichen. Mein Ziel ist es dabei stets, ihre persönliche Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern und gleichzeitig mögliche Folgeerkrankungen zu vermeiden oder zu verhindern.
Die aktuelle Auslegung vieler Ärzt:innen in Bezug auf den ÖGK-Rundbrief vom Mai 2025 führt jedoch dazu, dass meine Behandlungszeit für Patient:innen um 40 % bis 60 % reduziert wird. Unter diesen Vorgaben habe ich erhebliche Zweifel, ob ich die gewohnte Qualität meiner Arbeit weiterhin gewährleisten kann. Ich mache mir große Sorgen, dass meine Patient:innen in Zukunft nicht mehr ausreichend versorgt werden.
Mir ist diese Petition deshalb so wichtig, um auf diese drohende Unter- bzw. Mangelversorgung hinzuweisen und die ÖGK sowie die Ärzt:innen zu bitten, hier gegenzusteuern – vor allem, weil der Inhalt des Rundschreibens im Zoom-Meeting zwischen ÖGK, Physio Austria und den anwesenden Therapeut:innen vom ÖGK-Vertreter selbst deutlich entschärft und relativiert wurde.
Dort wurde klargestellt, dass es sich um eine Empfehlung und nicht um eine verbindliche Aufforderung handelt und dass Verordnungen auch ohne Zeitangabe möglich sind, bei denen dann genau die Zeit rückerstattet wird, die der/die Physiotherapeut:in tatsächlich gearbeitet hat. Leider wurden die Ärzt:innen über diese wichtige Klarstellung bislang noch nicht informiert.
Ich unterstütze das, weil es eine sinnvolle Sache ist und wir auch etwas erreichen wollen. Ich hoffe, Ihr schafft das und könnt uns auch Helfen, die Delta Waldeck Frankenberg GmbH zu erhalten.
Es sollen wichtige Arbeitsplätze im sozialen Bereich vernichtet werden.
Viele Menschen erhielten durch uns Arbeit, Integration, Sprachkenntnisse, Wohnungen und einfach eine Chance, ihr Leben in den Griff zu bekommen. Ausbildungssuchende Jugendliche, Schulabbrecher, Rentner, Langzeitarbeitslose, Obdachlose und viele andere hilfebedürftige Menschen erhielten von uns professionelle Unterstützung und haben dadurch eine wesentlich höhere Lebensqualität, die sie alleine niemals erreicht hätten.
Hoffe auch auf Eure Unterschriften. Ich verbreite auch gerne Eure Petition.
Vielen Dank
Hier der Link:
openpetition.de/!hqbgx