„Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat.“ (§ 143 ABGB). Jeder Mutter, unabhängig von Herkunft, Religion etc. steht das Recht zu, für die Betreuung des Kindes Kinderbetreuungsgeld zu beziehen.
Unsere Gesellschaft, sowie die Familienkonstellationen, die in ihr leben, sind vielfältig! Egal ob heterosexuelle Frauen in einer Wohngemeinschaft oder in einer Großfamilie leben – diesen Müttern steht zu, sich um das eigene Kind kümmern zu dürfen und dafür Kinderbetreuungsgeld zu beziehen.
Homosexuellen Frauen, die gleichzeitig oder knapp hintereinander schwanger werden, steht laut Bundesministerium für Familie und Jugend der Bezug nur einmalig zu. In so einer Konstellation müssen viele Entscheidungen getroffen werden:
-> Welche Mutter darf nicht bei ihrem Kind zu Hause bleiben?
-> Welches Kind hat nicht das Recht, gestillt zu werden?
-> Welches Kind muss auf das innige Band, das Urvertrauen eines Kindes zu seiner leiblichen Mutter, verzichten?
Seit Monaten sind wir um eine Lösung mit dem Bundesministerium sowie dem Kabinett für Familie und Jugend bemüht. Trotz aller Bemühungen und Interventionen diverser Stellen ist das Bundesministerium bzw. das Kabinett nicht bereit, einen Lösungsvorschlag zu liefern.
Bitte teilen Sie diese Petition, damit das Bundesministerium für Familie und Jugend den Missstand im Gesetz behebt.
Begründung:
Unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, sind Mütter für die Betreuung des leiblichen Kindes durch das Kinderbetreuungsgeld finanziell abzusichern!
Ziel dieser Petition ist es, diese im Nationalrat zur Diskussion zu stellen. Des Weiteren soll das Bundesministerium für Familie und Jugend allen betroffenen Familien eine Lösung zur Verfügung stellen.
Unser Hintergrund:
Es war schon immer mein sehnlichster Wunsch, ein Kind in mir zu tragen, es zu spüren und schlussendlich in meine Arme schließen zu dürfen. Trotz meiner zwei Autoimmunkrankheiten (Endometriose und Morbus Crohn) hoffte ich auf eine baldige Schwangerschaft, die nach mehr als einem Jahr noch immer nicht eintrat.
Da es in einer homosexuellen Beziehung aufgrund der Biologie möglich ist, dass beide Frauen Kinder gebären können, hat meine Partnerin Sandra versucht, schwanger zu werden. Nach dem positiven Schwangerschaftstest von meiner Partnerin beschlossen wir, dass ich es trotzdem weiter versuche. Ich wollte nicht aufgeben und hoffte, dass es irgendwann mal klappen würde – vielleicht nicht heute und morgen, aber vielleicht irgendwann.
Nach weiteren Enttäuschungen, Tränen und negativen Schwangerschaftstests hielt ich an Silvester 2016 das erste Mal einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand.
Leider wird nun unser junges Glück getrübt. Anstatt uns über unsere Schwangerschaften und Geburten zu freuen, kämpfen wir seit Monaten für unser Recht. Bitte unterstützen Sie uns und andere Betroffene!
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
Burgenland, 06.08.2017 (aktiv bis 05.11.2017)