Familie

Frau Dr. Karmasin: Kinderbetreuungsgeld für alle Mütter?! Warum nicht auch für lesbische Frauen?

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerium für Familie und Jugend / Fr. Dr. Sophie Karmasin
700 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

700 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

15.08.2017, 12:44

In diesem konkreten Fall kommt eine Stiefelternschaft zu tragen, die je nach Lust und Laune der Behörden KBG (Kinderbetreuungsgeld) für beide zulässt oder auch nicht:

1) Das KBG erlischt durch die Geburt/In Pflege-Nahme des jüngeren Kindes im Haushalt
2) Die PartnerInnen stehen zum leiblichen Kind der/s jeweils anderen im Verhältnis der Stiefkind/-elternschaft. Dadurch hätte jedes der beiden Elternteile ganz unabhängig voneinander Anspruch auf eine Ausbezahlung eines KBG für das jeweils leibliche Kind.

Das BMFJ pocht darauf, dass Punkt 1 zum Tragen kommt und nehmen keine Rücksicht darauf, dass auch Kinder Rechte haben. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Konstellation der "Stiefelternschaft" bei mehreren Fällen zum Tragen kommen kann:

*) Zwei Frauen (verpartnert oder nicht) werden durch nicht medizinisch unterstützte Fortpflanzung in einem österreichischen Institut schwanger. D.h. es liegt kein Co-Mutter Vortrag vor (Notariatsakt), der in österreichischen Kliniken verpflichtend ist, und beide automatisch zu leiblichen Elternteilen macht.
*) Zwei homosexuelle Männer könnten jeweils mit einer Frau ein Kind zeugen und dieses bei sich aufnehmen
*) Patchworkfamilien: ein alleinerziehender Vater mit Säugling ist mit einer Frau zusammen, die von ihrem Expartner ein Baby bekommt (somit sind beide Erwachsene zum jeweils nicht leiblichen Kind Stiefelternteile)

Die Arbeiterkammer, die Gewerkschaft, das Sozialamt, SoHO Tirol sowie der FAMOS Verein gehen davon aus, dass diese seltenen Konstellationen diskutiert gehören und eine Stiefelternschaft vorliegt.

Das zuständige, in der Hoheit der schwarzen Regierung liegende Ministerium sieht das in diesem konkreten Fall natürlich anders.

~~~

Ich möchte darüber hinaus festhalten, dass das Gesetz DRINGEND überarbeitet gehört, und die diversen Konstellationen berücksichtigt werden müssen. zB. homosexuelle Frauen mit Co-Mutter Vertrag, heterosexuelle Pärchen die im KBG-Zeitraum ein weiteres Kind bekommen etc. etc.

In einer Petition kann nicht für alles gekämpft werden, aber sie kann zumindest ein Bewusstsein dafür schaffen, dass das KBG-System STARR und nicht zeitgemäß ist (z.B. warum sollten nicht beide Elternteile zeitgleich zu Hause sein und sich dafür der KBG-Bezugszeitraum verringern).


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