03/24/2019, 19:41
Geschätzte Unterstützerinnen und Unterstützer!
Jetzt sind´s
NOCH 4 TAGE !
Der Brauereipark hat gute Chancen zu überleben, dank der großartigen Unterstützung vieler Riederinnen und Rieder aber auch darüber hinaus! Vielen Dank!
Sie stärkt dem kleinen Wäldchen einen weiteren Helfer an seiner Seite: Das Oö Raumordnungsgesetz
So zumindest die Meinung von Rechtsexperten:
Es bestehe nämlich starker Zweifel darüber, ob die Umwidmung des Brauereiparks zu Bauland nicht fundamental gegen das oberösterreichische Raumordnungsgesetz verstoße.
Unter anderem in einem zentralen Punkt: Der Abwägung des öffentlichen Interesses. Dies werde regelmäßig (verständlicherweise) nicht nachhaltig geprüft, wenn ein quasi unstrittiger Gemeinderatsbeschluss vorliege.
Darum leiteten wir die Einwände direkt an die Abteilung Raumordnung des Amtes der Oö. Landesregierung mit der Bitte um Prüfung weiter. Hier die Rechtsmeinungen unter öffentlichem Aspekt:
1. Die Parkanlage „Brauereipark Ried“ hat gesamtstädtische Bedeutung, weil sie Teil des gesamtstädtischen Grünzugssystems und wegen ihrer Multifunktionalität standortgebunden ist (Kleinklima für die Stadt, Erholungsgebiet, Biodiversität in der Stadtlandschaft). Die Expertise kann jederzeit durch einen Experten der Landschaftsplanung/Grünordnung (nicht der „Raumplanung“) festgestellt werden.
Die Erhaltung liegt daher im Gemeinwohl. Bei der Abwägung des öffentlichen Interesses hat daher an sich und wegen seiner Standortgebundenheit die Erhaltung des „Brauereipark Ried“ Priorität.
Baulandwidmungen etc. und Verwertungsinteressenten sind daher an diesem Standort nicht prioritär.
2. Gemäß § 21 Oö. ROG dürfen als Bauland nur Flächen vorgesehen werden, die sich aufgrund der natürlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen für die Bebauung eignen. Sie müssen dem Baulandbedarf der Gemeinde entsprechen, den die Gemeinde für einen Planungszeitraum von 5 Jahren erwartet.
Daraus folgt:
Der Brauereipark (Grundstück Nr. 682) liegt zwar nicht im Gefahrenbereich bis HQ300.
Nachdem allerdings am gegenüberliegenden Ufer nun neue Reihenhäuser gebaut wurden, stellt sich die Frage nach einer – negativen - Veränderung der Hochwasserrisikozone. Gerade diese Überlegungen sollten aber eigentlich im Rahmen der Prüfung der Flächenwidmungsplanänderung auch von Amts wegen entsprechend angestellt werden. – Ist das gemacht worden?
3. Änderung des Flächenwidmungsplans:
Flächenwidmungspläne (und Bebauungspläne) können nach § 36 Abs 2 Oö. ROG geändert werden, wenn
öffentliche Interessen… insbesondere Interessen an der ökologischen Energienutzung, dafür sprechen oder
diese Änderung den Planungszielen der Gemeinde nicht widerspricht und Interessen Dritter nicht verletzt werden.
Daraus folgt:
Hier drängt sich die Frage auf, warum diese beabsichtigte Änderung (Umwidmung des Brauereiparks von Grünland) dann den Planungszielen der Gemeinde nicht widersprechen soll. Schließlich handelt es sich um eine „Parkanlage“, einen „Grünzug“, möglicherweise auch eine gewisse „Schutzzone“ für den Fall eines massiven Hochwassers (s.o. Reihenhäuser gegenüber).
In den bisherigen Planungszielen der Gemeinde war nicht einmal ansatzweise angedacht, hier eine Umwidmung vorzunehmen. Im Gegenteil: Dem ÖEK und den bisherigen „Planungszielen“ der Gemeinde ist mE gerade Gegenteiliges zu entnehmen:
Parkanlage zur Naherholung, Grün- und Erholungsfläche, … siehe auch die Beschreibung des Parks auf www.ried.at bzw. konkret: www.ried.at/FREIZEIT/Sport-_Freizeitanlagen/Parkanlagen )
Zumindest, das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Parks wird soeben durch unser gemeinsames Eintreten unterstrichen!
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Bitte nehmen Sie teil an der Petitionsübergabe anlässlich der öffentliche Gemeinderats Sitzung am
28.März um 18:15 im Rieder Rathaus
Die letzte Chance lebt! Wir gehen hin!
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