Wahrung des Ortsbildes der Buchberger Bucht

O requerente não é público
A petição é dirigida a
Gemeinderat der Marktgemeinde Seewalchen a. A.

200 Assinaturas

A petição foi parcialmente aceite.

200 Assinaturas

A petição foi parcialmente aceite.

  1. Iniciado 2023
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido em 30/11/2023
  4. Diálogo
  5. Sucesso parcial

Novidades

13/01/2025, 11:27

Geschätzter Unterstützer,

auf Nachfrage an die Gemeinde wurde folgendes Update mitgeteilt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Anfrage kann Ihnen folgendes mitgeteilt werden:

Im Jahr 2024 wurde ein neuer Bebauungsplan im Bereich Weinberg (= BBPl Nr. 67 „Haining 3“) erstellt. Weitere Bebauungspläne sind für die Bereiche Unterbuchberg, Buchberg und Haining lt. Auskunft des Planungsausschuss-Obmannes (Herr Ing. Mayrhofer) dzt. nicht vorgesehen. Es können gerne jederzeit von Bürgern Anträge auf Erstellung eines Bebauungsplanes bei der Gemeinde eingebracht werden. Die Kosten sind vom Antragsteller/den Antragstellern zu übernehmen. Das Antragsformular erhalten Sie am Bauamt. In einem Bauverfahren sind bei Wohngebäuden gem. § 31 Oö. Bauordnung 1994 idgF jene Eigentümer/Miteigentümer von Grundstücken zu laden, die vom zu bebauenden Grundstück höchstens 10 m entfernt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Binder
Bauamt

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Gesendet: Sonntag, 29. Dezember 2024 17:40
An: Riedler Christoph (Gemeinde Seewalchen)
Betreff: Fwd: Stellungnahme Marktgemeinde Seewalchen am Attersee

Sehr geehrter Hr. Amtsleiter Riedler,

das Jahr 2024 ist ja nun so gut wie vorbei und wir dürfen hiermit kurz um einen aktualisierten Status zur Petition "Wahrung des Ortsbildes der Buchberger Bucht" bitten.

Für die Unterstützenden werden bezogen auf Ihre geschätzte Stellungnahme vom 18.01.2024 insbesondere folgende Punkte von Interesse sein:

ad a) Gibt es Änderungen für die "noch nicht mit Bebauungsplänen verordneten" und nicht bebauten Teilflächen? Gibt es hier raumordnungstechnisch und gleichheitsmäßig das Bestreben, eine Einheitlichkeit zu erreichen?
ad b) Hierzu sei angemerkt, dass die überwiegende Mehrzahl der Ünterstützer die Voraussetzungen für eine Parteistellung im Sinne des Baurechts nicht erfüllt haben und deshalb keine rechtlich relevanten Einwendungen erheben konnten.
ad c) Was ist das Ergebnis der Befassung des Planungsausschusses für neue Bebauungspläne?

Vielen Dank für die geschätzte Rückmeldung, die wir dann wie zuletzt via dem openPetition System veröffentlichen bzw. an alle Unterstützer, die eine Mailadresse hinterlegt haben, weitergeben werden.

Freundliche Grüße
im Namen der Unterstützer der Petition "Wahrung des Ortsbildes der Buchberger Bucht"


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