25/01/2026, 04:38
Liebe Eltern, Pädagog*innen und Betroffene,
im Zuge unseres kürzlich geführten Gesprächs mit Vertreter*innen der Volksanwaltschaft zu den Auswirkungen des Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (K-KBBG) hat sich deutlich gezeigt, dass viele der geschilderten Herausforderungen nicht nur vereinzelte Ausnahmen darstellen. Trotz der häufigen Bezeichnung als „Einzelfälle“ wird klar, dass es sich um wiederkehrende, strukturelle Problemlagen handelt.
Um diese Problematik fundiert, sachlich und praxisnah weiter bearbeiten zu können, wurden wir gebeten, konkrete Fälle im Zusammenhang mit dem K-KBBG zu sammeln, in denen sich Einschränkungen oder problematische Auswirkungen für Kinder, Familien oder Einrichtungen zeigen.
👉 Wir bitten daher alle Betroffenen, ihre Erfahrungen mit uns zu teilen.
🕊️ Wichtig:
Alle Rückmeldungen werden vertraulich und auch anonym behandelt.
⏳ Frist: 03.02.2026
Je mehr Rückmeldungen wir bündeln können, desto klarer wird:
👉 Es handelt sich nicht um einzelne Ausnahmen, sondern um ein Thema mit breiter praktischer Relevanz.
Danke für eure Unterstützung und euer Vertrauen.
Gemeinsam tragen wir dazu bei, die Auswirkungen des K-KBBG sichtbar zu machen und konstruktiv weiterzudenken.
Herzliche Grüße,
Initiative „Eltern stehen auf – für Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung“