Wenn Kinderbetreuung zur Kostenfrage wird

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Vorarlberger Landtag

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1,390 ~에서 쿼럼을 위한 2,900 ~에 포어아를베르크주 포어아를베르크주

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  1. 시작됨 2026.1.23
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Die geplanten Änderungen bei der Förderung für dreijährige Kinder und die Einführung gedeckelter Elternbeiträge für drei- bis fünfjährige Kinder in Vorarlberg wirken auf den ersten Blick entlastend.

In der Praxis führen sie jedoch zu finanziellen Engpässen bei Betreuungseinrichtungen, schränken die Wahlfreiheit von Familien massiv ein und erhöhen den Druck auf Kinder sowie pädagogisches Personal – in privaten wie in öffentlichen Kindergärten.

Wir fordern faire, tragfähige Lösungen, die sich an den Bedürfnissen der Kinder orientieren und die Qualität frühkindlicher Bildung langfristig sichern.

이유

Petition zu aktuellen Förder- und Tarifänderungen in der Elementarpädagogik
In Vorarlberg stehen Eltern, Kinder, pädagogisches Personal sowie private Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen vor einer zunehmend belastenden Situation.
Geplante Änderungen bei der Förderung für dreijährige Kinder sowie die Einführung verpflichtend gedeckelter Elternbeiträge für drei- bis fünfjährige Kinder wirken auf den ersten Blick entlastend. Bei genauerem Hinsehen führen sie jedoch zu erheblichen finanziellen Risiken für Einrichtungen, schränken die Wahlfreiheit von Familien massiv ein und belasten Kinder sowie pädagogisches Personal zusätzlich.
 
Worum geht es konkret?
Private Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung von Familien in Vorarlberg. Sie arbeiten gemeinnützig, nicht gewinnorientiert und ergänzen das öffentliche Angebot.

Durch die Reduktion der Tarifharmonisierung für dreijährige Kinder sowie die Einführung verpflichtend gedeckelter Elternbeiträge für drei- bis fünfjährige Kinder entsteht eine strukturelle Schieflage:

  • Die tatsächlichen Kosten eines Betreuungsplatzes können nicht mehr gedeckt werden.
  • Die entstehende Differenz zwischen Förderung, Elternbeitrag und realen Kosten bleibt bei den Einrichtungen.
  • Ein kostendeckender Betrieb privater Einrichtungen ist dadurch nicht mehr möglich – private Kindergartengruppen müssen schließen.

Ein unauflösbares Dilemma für private Einrichtungen
Private Träger geraten in eine Situation, in der die Betreuung von drei- bis fünfjährigen Kindern wirtschaftlich nicht mehr kostendeckend möglich ist. Gleichzeitig wird erwartet, dass sie gemeinsam mit Gemeinden den gesetzlichen Versorgungsauftrag erfüllen.
Es entsteht ein System, in dem Einrichtungen verpflichtet werden können, Betreuungsplätze anzubieten, ohne dass eine ausreichende finanzielle Absicherung vorgesehen ist.
 
Die Folgen betreffen uns alle

  • Eltern verlieren reale Wahlfreiheit, weil private Betreuung faktisch unleistbar oder nicht mehr verfügbar wird.
  • Kinder werden aus finanziellen Gründen früher in größere Kindergartengruppen gedrängt unabhängig von ihrem individuellen Entwicklungsstand.
  • Private Einrichtungen geraten in existenzielle Unsicherheit, obwohl sie Teil der öffentlichen Versorgungsstruktur sind.
  • Das gesamte System der frühkindlichen Bildung verliert an Stabilität.

 
Zusätzliche Auswirkungen auf öffentliche Kindergärten
Die beschriebenen Änderungen betreffen nicht nur private Einrichtungen, sondern haben auch gravierende Folgen für öffentliche Kindergärten:

  • Finanzbedingte Wechsel dreijähriger Kinder erhöhen den Betreuungsdruck deutlich.
  • Bereits stark ausgelastete Einrichtungen stoßen weiter an ihre Grenzen – insbesondere bei Personal, Gruppengrößen und Organisation.
  • Pädagogisches Personal muss sehr unterschiedlichen Entwicklungsständen gleichzeitig gerecht werden – mit häufig überforderten Dreijährigen und unterforderten älteren Kindern.
  • Individuelle Förderung, Beziehungsarbeit und altersgerechte Bildungsqualität geraten zunehmend unter Druck.

Ein System, das Kinder aus Kostengründen in ohnehin stark beanspruchte Strukturen lenkt, überfordert sowohl Kinder als auch pädagogische Fachkräfte und senkt langfristig die Qualität frühkindlicher Bildung für alle.
 
Warum das besonders problematisch ist
Dreijährige Kinder befinden sich in einer sensiblen Entwicklungsphase. Viele von ihnen benötigen:

  • kleinere Gruppen,
  • stabile Bezugspersonen,
  • altersgerechte Strukturen und behutsame Übergänge.

Eine Betreuungspolitik, die Entscheidungen primär über finanzielle Steuerung erzwingt, widerspricht pädagogischer Fachlichkeit und gefährdet langfristig Bildungsqualität und Chancengleichheit.
 
Unsere Forderungen
Wir fordern vom Land Vorarlberg:

  • Keine verpflichtende Deckelung der Elternbeiträge für drei- bis fünfjährige Kinder, solange die tatsächlichen Kosten nicht vollständig abgegolten werden
  • Gleiche Elternbeiträge für dreijährige Kinder in allen Einrichtungen
  • Rücknahme der Halbierung und weiterer Kürzungen der Tarifharmonisierung
  • Erhalt echter Wahlfreiheit für Familien – unabhängig vom Einkommen
  • Eine Bildungspolitik, die kindliche Entwicklung, pädagogische Expertise und wirtschaftliche Realität gleichermaßen ernst nimmt

 
Unsere Bitte
Diese Petition richtet sich nicht gegen einzelne Akteur:innen, sondern an die Verantwortung des Systems. Wir fordern mit dieser Petition Transparenz, Fairness und tragfähige Lösungen – im Sinne der Kinder, der Familien und aller, die täglich Verantwortung in der Elementarpädagogik tragen. Darum unsere Bitte:

Unterstützen Sie diese Petition.
Für faire Bildung und Betreuung.
Für Wahlfreiheit.
Für Qualität von Anfang an.

LAVEP, Lustenau 님, 응원해주셔서 감사합니다.
개시자에게 질문

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청원에 대한 정보

청원이 시작되었습니다: 2026. 01. 23.
수집 종료: 2026. 07. 22.
지역: 포어아를베르크주
범주: 교육

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사람들이 서명하는 이유

komme aus vlbg, familie in vlbg, bzw familie beruflich im sozialen bereich tätig, kinderbetreuung aufgrund meist familärer und oder finanzieller situation bereits im frühen kindesalter notwendig, kinder umsere zukunft sind. lg mk

Damit wir uns für unsere kinder die spielgruppen/kitas und Kindergarten leisten können. Damit sich auch junge familien es sich leisten können. Denn die Verhältnisse zum leben und arbeiten nicht wie früher sind.

Unser Kind ist davon betroffen

Weil Kosteneinsparungen der Regierung nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden dürfen.

Dreijährige Kinder sollten noch in der Kinderbetreuung bleiben dürfen

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