06.07.2026, 05:55
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
vielen Dank für Ihre Unterstützung unserer Petition gegen die geplante neue Sachbezugsregelung für Elektro-Dienstfahrzeuge.
Ich habe in den vergangenen Wochen viele Gespräche geführt, Argumente vorgelegt und immer wieder auf die massiven Auswirkungen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und bestehende Vereinbarungen hingewiesen. Leider ist die politische Reaktion ernüchternd: Keiner der zuständigen Politiker war erkennbar bereit, sich ernsthaft mit unseren Argumenten und Sichtweisen auseinanderzusetzen. Im Ergebnis wurde die Verantwortung weitgehend dem Finanzminister zugeschoben — echte Bereitschaft, sich für eine faire Lösung, Übergangsregelungen oder Bestandsschutz einzusetzen, habe ich nicht erlebt.
Ich werde daher nicht klein beigeben.
Wenn die Bundesregierung an dieser Regelung festhält und bestehende Dienstfahrzeug-, Leasing- und Entgeltumwandlungsmodelle ohne angemessene Übergangsregelung erfasst, werde ich den Rechtsweg beschreiten.
Mein rechtlicher Zugang ist klar: Es geht mir nicht darum, dem Gesetzgeber jede Änderung für die Zukunft zu abzusprechen. Es geht darum, dass Menschen und Unternehmen im Vertrauen auf eine zeitlich unbefristete, politisch aktiv beworbene Regelung langfristige Entscheidungen getroffen haben — Dienstwagenmodelle, Leasingverträge, Entgeltumwandlungen und persönliche Finanzentscheidungen. Dieses Vertrauen darf nicht einfach über Nacht entwertet werden.
Der stärkste rechtliche Angriffspunkt ist daher aus meiner Sicht nicht die Einführung eines Sachbezugs für zukünftige Fälle, sondern die unterschiedslose Anwendung auf bestehende Verträge ohne faire Übergangsregelung. Genau hier stellt sich die verfassungsrechtliche Frage, ob der Vertrauensschutz und der Gleichheitsgrundsatzsatz verletzt werden. Es muss geprüft werden, ob bestehende Vereinbarungen zumindest für die jeweilige Vertragslaufzeit oder für einen angemessenen Übergangszeitraum geschützt werden müssen.
Solche Verfahren sind nicht aussichtslos. In Deutschland wurde etwa die damalige Einschränkung der Pendlerpauschale vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Auch dort ging es im Kern darum, dass der Staat steuerliche Regeln nicht beliebig ändern darf, wenn dadurch Bürger in sachlich nicht gerechtfertigter Weise belastet werden. Ebenso hat die Rechtsprechung in Deutschland mehrfach klargestellt, dass der Vertrauensschutz bei rückwirkenden oder belastenden steuerlichen Änderungen ernst zu nehmen ist.
Deshalb bereite ich einen Musterprozess vor. Ziel ist es, verfassungsrechtlich prüfen zu lassen, ob eine unterschiedslose Anwendung der neuen Sachbezugsregel auf bestehende Verträge ohne Übergangsregelung zulässig ist.
Ich bin der festen Überzeugung: Wer Menschen jahrelang zu bestimmten Entscheidungen motiviert, wer Elektromobilität steuerlich fördert und diese Regelung politisch aktiv als richtigen Weg darstellt, darf bestehende Vereinbarungen nicht plötzlich einseitig verschlechtern, ohne zumindest faire Übergangsregeln vorzusehen.
Ich habe sachlich argumentiert. Ich habe den Dialog gesucht. Ich habe Lösungsvorschläge gemacht.
Wenn die Politik nicht bereit ist zuzuhören, werde ich diesen Weg konsequent weitergehen — rechtlich, sachlich und mit voller Entschlossenheit.
Danke für Ihre Unterstützung. Sie zeigt, dass viele Menschen in diesem Land erwarten, dass Politik berechenbar, fair und verlässlich bleibt.
Herzlich
Albert Schmidbauer