Gesundheit

Strukturfonds zur Stärkung von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten nach der Corona-Krise

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Träger der sozialen Krankenversicherungen; österreichischer Gesundheitsminister Rudolf Anschober
2.514 Unterstützende 2.503 in Österreich

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2.514 Unterstützende 2.503 in Österreich

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

27.03.2020, 18:52

Ergänzung und Präzisierung bzw. Streichung einer doppelten Begründung.


Neuer Petitionstext: Die Coronavirus-Krise bedeutet für die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen (Allgemeinmediziner, Fach- und Zahnärzte, Wahlärzte) eine immense Herausforderung. Sie verlieren im Moment bis zu 90 % ihrer Einnahmen. Während der Pandemie ermöglicht die niedergelassene Medizin eine Entlastung der Krankenhäuser und hält die nicht krankenhaus- bzw. intensivpflichtige medizinische Versorgung der Österreicherinnen und Österreicher aufrecht. Die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen (Allgemeinmediziner, Fach- und Wahlärzte) haben während der Coronavirus-Krise jedoch mit einem starken Patientenschwund zu kämpfen, da sämtlichen Routine-, Vorsorge- und Gesundenuntersuchungen bzw. alle Behandlungen ohne akute Beschwerden abgesagt wurden. Die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen halten ihre Ordinationen offen und intensivieren ihre telefonische Beratungstätigkeit. Dies wird jedoch so gut wie nicht honoriert.
Die Träger der sozialen Krankenversicherungen sparen sich jetzt Millionen an Ärztehonoraren. Nach der Corona-Krise soll von ihrer Seite ein Teil der eingesparten Ärztehonorare als Stärkung für den niedergelassenen Bereich für die Ärztinnen und Ärzte reinvestiert werden.
Anhand des Umsatzes für das Jahr 2019 soll die Strukturförderung an die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin, Fach- und Zahnärztinnen und Ärzte, die ihre Ordination offenhalten, ausbezahlt werden. Wahlärztinnen und Wahlärzte, die an der Patientenversorgung maßgeblich mitarbeiten, sollen anhand der von den Trägern der sozialen Krankenversicherungen rückerstatteten Rechnungen des Jahres 2019 miteinbezogen werden.
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die ihre Ordination aufgrund von nicht vorhandener Schutzausrüstung schließen müssen und daher keine Patienten behandeln können und jene, die in der Folge an Covid-19 erkrankten, sollen von der Vergabe der Strukturförderung nicht ausgeschlossen werden.


Neue Begründung: Die Einsetzung einer Strukturförderung seitens der Träger der sozialen Krankenversicherungen für jene niedergelassene Ärzte und Ärztinnen (Allgemeinmediziner, Fach- und Zahnärzte, Wahlärzte), die in der Krisenzeit geöffnet blieben und die medizinische Versorgung garantierten und aufrechterhielten, ist nach der Coronavirus-Krise dringend notwendig.
Anhand des Umsatzes für das Jahr 2019 soll die Strukturförderung an die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen für (Allgemeinmediziner, Fach- und Zahnärzte, Wahlärzte, die ihre Ordination offenhalten, ausbezahlt werden. Wahlärztinnen und Wahlärzte, die an der Patientenversorgung maßgeblich mitarbeiten, sollten anhand der von den Trägern der sozialen Krankenversicherungen rückerstatteten Rechnungen des Jahres 2019 miteinbezogen werden.
notwendig.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 485 (484 in Österreich)


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