Რეგიონი: Ავსტრია

Pflege als Kassenleistung

Პეტიცია მიმართულია
Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch

1 626 ხელმოწერები

Კოლექცია დასრულდა

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Კოლექცია დასრულდა

  1. Დაიწყო დეკემბერი 2024
  2. Კოლექცია დასრულდა
  3. Წარდგენის მომზადება
  4. Დიალოგი მიმღებთან
  5. Გადაწყვეტილება

სიახლეები

31.12.2024, 03:20

Ergänzung des Begriffes: „eigenverantwortlicher- und mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich alt“ mit dem nach der GUKP Novelle 2017 entstandenen Begriff „pflegerische Kernkompetenz“


Neuer Petitionstext:

Medizinische Pflege soll als Kassenleistung von organisationsunabhängigen, selbstständigen, diplomierten Pflegekräften angeboten werden können.

Dazu ist eine Anerkennung im ASVG § 135 „ärztliche Hilfe“ nötig. In diesem sind selbständige Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Hebammen, Logopädie und Ergotherapie genannt. Die Pflege und ihre Leistungen (Wundmnagement, Stomaversorgung, Infusionstherapie, Blutabnahme zur Prädiagnostik, Wechsel von Harnkathetern, manuelle Kompressionstherapie, alle im Studium gelernten Prophylaxen - Dekubitusprophylaxe, Intertrigoprophylaxe, Kontrakturprophylaxe, Pneumonieprophylaxe, Diabetes Beratung, onkologische Beratung..) fehlt noch im Leisungskatalog der Sozialversicherungsträger.

Gefordert wird eine Anerkennung unserer Berufsgruppe der selbstständigen diplomierten Pflegekräften,Pflegekräfte, agierend aus den pflegerischen Kernkompetenzen (alt: eigenverantwortlichem und dem mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich) und dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, welchem die Pflege verpflichtet ist.



Neue Begründung:

Der Mangel an Pflegepersonen im Versorgungsnetz ist bekannt. Die Selbstständigkeit kann den Wiedereintritt nach der Karenz in den Berufsalltag erleichtern, Leistungen von pensionierten DGKP können dadurch besser verrichtet werden. Die Selbstständigkeit medizinischer Pflege fördert die Eigenständigkeit in der Versorgung von Pflegebedürftigen. Damit steigt das Verantwortungsgefühl und somit die Qualität. Selbstständige, medizinische Pflege bietet flächendeckende Verlaufskontrollen von Patienten, um mögliche Verschlechterungen zu erkennen und zu triagieren. Dies verhindert übereilte Besuche in den Notfallaufnahmen Österreichs.



Neues Zeichnungsende: 27.06.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 745 (710 in Österreich)


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