Region: Vorarlberg
Wirtschaft

Petition für eine moderne und liberale rechtliche Einordnung und Besteuerung von “Kryptowährungen”

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Österreichische Regierung, Politische Parteien, Nationalrat
52 Unterstützende 7 in Vorarlberg

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

52 Unterstützende 7 in Vorarlberg

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

09.01.2023, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


10.11.2021, 17:01

Link zur Stellungnahme auf der Parlamentshomepage hinzugefügt


Neuer Petitionstext:

Stellungnahme auf der Parlamentshomepage

www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_110505/index.shtml

In letzter Zeit mehren sich die Stimmen von Politikern der Österreichischen Regierung die eine gesetzliche Erfassung von “Cryptoassets” oder "Kryptowährungen" fordern.

Es wird dabei zumeist von Bedenken bezüglich Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Spekulation gewarnt und ein generell unsensibles, nicht zutreffendes Klischee von Bitcoin & Co transportiert.

Seitens mehr als einer Millionen ÖsterreicherInnen [1] die Blockchain Technologien verwenden und ‘Cryptos’ besitzen, sowie verschiedenen mutigen Blockchain-Startups ist zunehmend Verdruss über die ausbleibende Rechtssicherheit und restriktiven politischen Äußerungen zu vernehmen.

Es muss im Interesse des Österreichischen Staates sein, seinen Bürgern Rechtssicherheit über deren Eigentum und seinen innovativen digitalen Unternehmen, wozu Blockchain-Startups fraglos zählen, eine steuerliche und rechtliche Umgebung zu schaffen auf deren Basis der Bürger und die Wirtschaft, und somit der Staat, profitiert.

Leider ist das angesichts der Vorschläge von Finanzminister Blümel (ÖVP) und des Ministerrats der Regierung [2], sollten diese so als Gesetze beschlossen werden, nicht zu erwarten.

Nicht nur fehlt es an einer komplexen, der Bandbreite an Instrumenten angemessenen, Unterteilung von Cryptos, wie etwa in Malta, Estland und Rumänien gesetzlich gut gelöst [3] wurde, sondern wird auch eine Chance vertan der Wirtschaft und den Bürgern eine reibungslose Adaption von Blockchain Technologien zu ermöglichen.

Wir fordern die Österreichische Regierung auf, eine Debatte über eine adäquate Gesetzgebung ähnlich in Malta, Estland, Rumänien zu starten und voreilige, restriktive, nicht der österreichischen liberalen Tradition entsprechende Gesetzesänderung zu unterlassen.

Konsumentenschutz kann nicht durch Verbote, sondern durch Kontrolle und Regulierung von Institutionen (zb. Crypto Exchanges) erreicht werden.

Blockchain Technologien stellen eine zu große Technische Innovation dar, um durch einfache Gesetze abgebildet zu werden:

- Utility Token könnten rechtlich wie Gutscheine behandelt werden, dh. es fällt bei Leistungs Konsum Mehrwertsteuer seitens des Unternehmens an.

- Cryptocoins, deflationär in ihrer Natur, nicht von einer real-zuordenbaren Institution betrieben, könnten wie Gold besteuert werden, da sie dieser Klasse am ähnlichsten sind. Darunter fallen etwa Bitcoin, Litecoin, Ethereum

- Stablecoins sollten ähnlich “Digitalem Geld” behandelt werden und Unternehmen die Stablecoins emittieren auf Deckung kontrolliert werden, Konsumentenschutzt bewerkstelligt werden

- Security Tokens oder auch “Tokenized-Stocks”, die eine klar einzuordnende Aktie bzw eine Unternehmensbeteiligung als Grundlage haben, und damit auch Gewinnrecht, Stimmrecht sowie Eigentumsrechte mit sich bringen sollen als Aktie betrachtet werden

- Non-Fungible-Token (NFTs) als Echtheitszertifikate akzeptieren, privaten dh. nicht gewerbsmäßigen Handel von Besteuerung ausnehmen

Initial-Coin-Offerings sind je nach Art des Offerings dementsprechend zu klassifizieren. Es ist nicht möglich eine Gutschein-Auktion (Utility-Token ITO) mit einem Aktiengang (Security ICO) zu vergleichen oder Airdrops/Staking/Farming/Lending/Liquidity-Providing über einen Kamm zu scheren und als “zinstragend” zu definieren, da ähnlich einem Apfelbaum wohl kaum als Zinsen in Form von Äpfeln gesprochen werden kann, nur weil dieser jedes Jahr Äpfel produziert.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 36 (5 in Vorarlberg)


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