Petition addressed to:
Der Nationalrat der Republik Österreich (Petitionsausschuss) sowie das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) als zuständige Behörde für die Gewerbeordnung (§ 114 GewO 1994)
Wir fordern eine Anpassung der Gewerbeordnung und Jugendschutzbestimmungen, damit der Verkauf alkoholischer Getränke über Automaten erlaubt wird, sofern eine zertifizierte digitale Alterskontrolle gewährleistet ist.
Reason
Sehr geehrte Damen und Herren des Nationalrats,
wir, die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger, ersuchen den Nationalrat der Republik Österreich, die geltenden Bestimmungen (§ 114 Gewerbeordnung 1994 i. V. m. den Jugendschutzgesetzen der Länder) dahingehend zu prüfen und anzupassen, dass der Verkauf alkoholischer Getränke über Automaten künftig unter Einhaltung einer anerkannten digitalen Altersverifikation erlaubt wird.
Derzeit ist der Verkauf von Alkohol über Automaten in Österreich grundsätzlich untersagt – selbst wenn der Zugang durch moderne Systeme wie Bankomatkarten- oder Ausweis Prüfung streng kontrolliert und vollautomatisch abgesichert wird.
Diese Regelung ist nicht mehr zeitgemäß und hemmt Innovationen im Bereich des automatisierten Handels, obwohl der Jugendschutz durch moderne Technik sogar besser gewährleistet werden könnte als in vielen herkömmlichen Verkaufssituationen.
Wir fordern daher, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die den rechtssicheren Automatenverkauf alkoholischer Produkte ermöglicht, sofern eine behördlich anerkannte Altersverifikation eingesetzt wird.
Damit kann Österreich Innovation und Verantwortung vereinen – technisch kontrollierter Jugendschutz statt generellem Verkaufsverbot.
Mit freundlichen Grüßen
Die Unterzeichnenden
Hier meine Meinung in Form einer Nachricht, die ich den Automatenbetreibern meines Vertrauens geschickt habe:
Hallo Liebes S'MARKT Team. Versuche nun schon zum zweiten Mal eure Petition zu Unterstützen, aber euer QR-Code ist abgelaufen. Vielleicht schreibt ihr den Link dazu oder so?
Habe zwar erst ein Mal Bier bei euch gekauft, also bin jetzt da nicht unbedingt benachteiligt, wenn ihr das nicht mehr verkauft, aber die Tatsache, dass es zwecks Jugendschutzbestimmungen verboten ist/wird stößt mir persönlich sauer auf, weil das eine klare Ungleichbehandlung zwischen Alkohol und anderen Produkten, die über Automaten verkauft werden und unter 18 Jahren nicht konsumiert werden dürfen. Also Tabakwaren. Tabakwaren werden seit Jahrzehnten über Automaten verkauft und der Verkauf über Automaten ist schon seit Jahren so reglementiert, dass man eine Altersprüfung per Bankomatkarte durchführen muss. Wie auch bei euch und dem Alkohol. Und das, obwohl es bei euch um Bier (ab 16 🤷🏻♂️🤦🏻♂️) geht.
Warum also soll diese gängige Methode bei Tabakwaren ab 18 ausreichend/sicher genug sein, aber bei Alkohol nicht? Das Gesetz, das auf eurem Zettel angeführt ist, muss ich erst noch durchlesen, aber grundsätzlich spielt es keine Rolle, was darin geschrieben steht. Entweder alle Waren, die ab einem bestimmten Alter frei käuflich erworben werden dürfen, können mit entsprechender Altersprüfung via Automat gekauft werden, oder gar keine. Und ich denke, dass das, wenn ich hier nicht einen absoluten Denkfehler habe, dass das auch jeder Jurist so sehen wird. Keine Ahnung, ob es im Automatenbusiness üblich ist, dass man viele andere Unternehmer in derselben Branche kennt, oder zumindest weiß, wie man sie kontaktieren kann, aber ich persönlich würde es versuchen, mich mit so vielen Betroffenen Unternehmern, wie nur möglich, zu Vernetzen, gemeinsam juristischen Rat einholen und, wenn der Jurist eine Chance sieht, eine Sammelklage gegen dieses Gesetz und die Ungleichbehandlung einreichen.
Sorry für die so späte Nachricht und sorry für die Überlänge. All das, was ich geschrieben hab, habt ihr euch ja vermutlich sowieso schon lange selbst gedacht, aber soetwas regt mich halt echt einfach auf.
Liebe Grüße und schönes Wochenende
Pascal