Erlaubnis des Verkaufs alkoholischer Getränke über Automaten mit sicherer Altersverifikation

Petition richtet sich an
Der Nationalrat der Republik Österreich (Petitionsausschuss) sowie das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) als zuständige Behörde für die Gewerbeordnung (§ 114 GewO 1994)

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  1. Gestartet Oktober 2025
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Petition richtet sich an: Der Nationalrat der Republik Österreich (Petitionsausschuss) sowie das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) als zuständige Behörde für die Gewerbeordnung (§ 114 GewO 1994)

Wir fordern eine Anpassung der Gewerbeordnung und Jugendschutzbestimmungen, damit der Verkauf alkoholischer Getränke über Automaten erlaubt wird, sofern eine zertifizierte digitale Alterskontrolle gewährleistet ist.

Begründung

Sehr geehrte Damen und Herren des Nationalrats,

wir, die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger, ersuchen den Nationalrat der Republik Österreich, die geltenden Bestimmungen (§ 114 Gewerbeordnung 1994 i. V. m. den Jugendschutzgesetzen der Länder) dahingehend zu prüfen und anzupassen, dass der Verkauf alkoholischer Getränke über Automaten künftig unter Einhaltung einer anerkannten digitalen Altersverifikation erlaubt wird.

Derzeit ist der Verkauf von Alkohol über Automaten in Österreich grundsätzlich untersagt – selbst wenn der Zugang durch moderne Systeme wie Bankomatkarten- oder Ausweis Prüfung streng kontrolliert und vollautomatisch abgesichert wird.

Diese Regelung ist nicht mehr zeitgemäß und hemmt Innovationen im Bereich des automatisierten Handels, obwohl der Jugendschutz durch moderne Technik sogar besser gewährleistet werden könnte als in vielen herkömmlichen Verkaufssituationen.

Wir fordern daher, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die den rechtssicheren Automatenverkauf alkoholischer Produkte ermöglicht, sofern eine behördlich anerkannte Altersverifikation eingesetzt wird.

Damit kann Österreich Innovation und Verantwortung vereinen – technisch kontrollierter Jugendschutz statt generellem Verkaufsverbot.

Mit freundlichen Grüßen
Die Unterzeichnenden

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, S'MARKT OG, Schwaz
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 25.10.2025
Sammlung endet: 31.08.2026
Region: Österreich
Kategorie: Wirtschaft

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Das Gesetz sollte geändert werden, damit Alkohol auch über Automaten verkauft werden darf. Eine computergestützte Altersprüfung kann sicherstellen, dass nur volljährige Personen kaufen. Der Computer überprüft dabei Ausweis oder eID, erkennt das Alter automatisch und verhindert Missbrauch. So bleibt der Jugendschutz gewahrt, und der Verkauf kann modern, sicher und kontrolliert erfolgen.

Ich bin massiv gegen eine solche Genehmigung. Misbrauch kann wohl technusch ausgeschlossen werden, nicht aber sozial. Wer nicht ein paasr Stunden auf Alkohol verzichten kann ist süchtig und damit alkoholkrank.

Warum Menschen unterschreiben

Digitale Zukunft

Hier meine Meinung in Form einer Nachricht, die ich den Automatenbetreibern meines Vertrauens geschickt habe:

Hallo Liebes S'MARKT Team. Versuche nun schon zum zweiten Mal eure Petition zu Unterstützen, aber euer QR-Code ist abgelaufen. Vielleicht schreibt ihr den Link dazu oder so?

Habe zwar erst ein Mal Bier bei euch gekauft, also bin jetzt da nicht unbedingt benachteiligt, wenn ihr das nicht mehr verkauft, aber die Tatsache, dass es zwecks Jugendschutzbestimmungen verboten ist/wird stößt mir persönlich sauer auf, weil das eine klare Ungleichbehandlung zwischen Alkohol und anderen Produkten, die über Automaten verkauft werden und unter 18 Jahren nicht konsumiert werden dürfen. Also Tabakwaren. Tabakwaren werden seit Jahrzehnten über Automaten verkauft und der Verkauf über Automaten ist schon seit Jahren so reglementiert, dass man eine Altersprüfung per Bankomatkarte durchführen muss. Wie auch bei euch und dem Alkohol. Und das, obwohl es bei euch um Bier (ab 16 🤷🏻‍♂️🤦🏻‍♂️) geht.

Warum also soll diese gängige Methode bei Tabakwaren ab 18 ausreichend/sicher genug sein, aber bei Alkohol nicht? Das Gesetz, das auf eurem Zettel angeführt ist, muss ich erst noch durchlesen, aber grundsätzlich spielt es keine Rolle, was darin geschrieben steht. Entweder alle Waren, die ab einem bestimmten Alter frei käuflich erworben werden dürfen, können mit entsprechender Altersprüfung via Automat gekauft werden, oder gar keine. Und ich denke, dass das, wenn ich hier nicht einen absoluten Denkfehler habe, dass das auch jeder Jurist so sehen wird. Keine Ahnung, ob es im Automatenbusiness üblich ist, dass man viele andere Unternehmer in derselben Branche kennt, oder zumindest weiß, wie man sie kontaktieren kann, aber ich persönlich würde es versuchen, mich mit so vielen Betroffenen Unternehmern, wie nur möglich, zu Vernetzen, gemeinsam juristischen Rat einholen und, wenn der Jurist eine Chance sieht, eine Sammelklage gegen dieses Gesetz und die Ungleichbehandlung einreichen.

Sorry für die so späte Nachricht und sorry für die Überlänge. All das, was ich geschrieben hab, habt ihr euch ja vermutlich sowieso schon lange selbst gedacht, aber soetwas regt mich halt echt einfach auf.

Liebe Grüße und schönes Wochenende

Pascal

Weil die Technischen Mittel heutzutage ausgereift genug sind um eine sichere Altersüberprüfung durchzuführen.
Ein allgemeines Verbot ohne einen Raum der Weiterentwicklung mittels neuester zu verfügung stehender Technologie ist überholt.

Man soll hier mit der Zeit gehen. Ein neues Gesetz ist schon längst überfällig!

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