Region: Steiermark
Gesundheit

„Gemeinsam gegen Lärm – (Sofort)Maßnahmen gegen tieffrequenten Schall und Infraschall im Wohnumfeld“

Petition richtet sich an
Landesregierung Steiermark, Bundesregierung
476 Unterstützende
48% erreicht 1.000 für Sammelziel
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  1. Gestartet Juli 2023
  2. Sammlung noch > 7 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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24.04.2024, 09:25

TAG GEGEN LÄRM:
Zeitungsartikel Region Süd- Südweststeiermark:
www.kleinezeitung.at/steiermark/suedsuedwest/18398632/plattform-sprecherin-nimmt-deutschlandsberg-in-die-pflicht

Ob tieffrequente Geräusche als erheblich belästigend einzustufen sind, wird durch regelsetzende Organe festgesetzt. Ein wissenschaftlicher Diskurs über Wahrnehmungsschwellen ist seit Jahren nicht abgeschlossen und immer mehr Menschen leiden in ihrem Wohnumfeld unter tieffrequenten Geräuschimmissionen, auch wenn sie diese nicht bewusst als Lärm- bzw. Schallbelastung wahrnehmen. Zugang der Plattform: Jeder Mensch ist mit seiner Wahrnehmung und seinen mentalen und körperlichen Beschwerden aufgrund meist permanenter, realer, messbarer Schallbelastung ERNST ZU NEHMEN. Technische Organe können allein anhand von Messergebnissen (gem. DIN NORM 45680 aus 1997!, die die Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen regelt und die seit dem Jahr 2020 als Neu-Entwurf vorliegt, da erkannt wurde, dass bestehende Grenzwerte und Beurteilungen nicht ausreichen, um Menschen vor Infraschall bzw. tieffrequenten Schall im Wohnumfeld zu schützen) KEINE MEDIZINISCHE Expertise über gesundheitliche Auswirkungen und Langzeitfolgen treffen. Allein wenn man weiß, welche Folgen chronische Schlafstörungen nach sich ziehen und was es bedeutet, einen irreversiblen Gehörschaden aufgrund permanenter tieffrequenter Geräuschimmissionen aus technischen Quellen (Wärmepumpen, Industrieanlagen, Biogasanlagen, Trocknungs-, Klima-, Lüftungsanlagen, Windkraftanlagen, Turbinen, Blockheizkraftwerke, etc.) zu erleiden, wird man als regelsetzendes Organ Verantwortung übernehmen und MASSNAHMEN direkt an den LÄRMQUELLEN (direkt bei der Errichtung und mit laufenden Überprüfungen etc.) als NORM festlegen müssen.


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