02.07.2026, 07:34
Das Land Steiermark (FPÖ/ÖVP) schafft im Zuge der Baugesetznovelle 2026 Genehmigungsverfahren für Klimaanlagen ab.
Das Baugesetz tut im vereinfachten Meldeverfahren so, als ob die neu aufgestellten privaten Klimaanlagen in einem akustischen Vakuum stünden. In der Realität treffen die haustechnischen Geräte auf eine massive, bundesrechtlich genehmigte Vorbelastung im Tiefschallbereich (TFS, Infraschall, Körperschall), was vermutlich zum fatalen Summationseffekt (Pegeladdition) führen wird. Ein Schreiben an die Steiermärkische Landesregierung ist in Ausarbeitung.