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Gegen die neue Lärmschutzverordnung 2021 in Seewalchen a. A.

Petitioner not public
Petition is addressed to
Marktgemeinde Seewalchen a. A.

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  1. Launched 2021
  2. Collection finished
  3. Submitted on 04 May 2021
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News

08/05/2021, 12:05

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Am 7. Juli 2021 wurde die angepasste Lärmschutz-Verordnung auf der Amtstafel kundgemacht. Zuvor hat sie am 1. Juli 2021 der Gemeinderat beschlossen. Ihr findet anbei die neue Verordnung.

Welche Änderungen/Neuerungen gibt es nun?
1) Die Beschränkungen gelten nur mehr für Rasenmäher, Motorsensen, usw. (siehe § 1 der Verordnung)
2) Die erlaubten Betriebszeiten wurden auf ein verträgliches Niveau geändert. (siehe § 1 der Verordnung)
3) Der örtliche Geltungsbereich wurde konkretisiert, sodass die Verordnung nur mehr für Bauland gilt (siehe § 2 der Verordnung).

Somit wurden faktisch alle unsere Forderungen umgesetzt.

Ab wann gilt die neue Verordnung?
Die Lärmschutz-Verordnung wurde laut dem Amtsvermerk ganz unten am 23.07.2021, also nach 14 Tagen von der Amtstafel abgenommen. Das oö. Polizeistrafgesetz, auf dessen Grundlage diese Lärmschutzverordnung erlassen wurde, legt für derartige Verordnungen eine Anschlagfrist von 4 Wochen fest (siehe § 4 Abs. 2 oö. PolStrG).

Vielen Dank nochmals für euer Engagement.
Michael Strasser


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