Region: Østerrike
Borgerrettigheter

COBIN claims: Aufnahme in den Kreis der Verbandsklage-legitimierten Organisationen

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27.09.2020, 09:45

Es wurde lediglich ein Tippfehler korrigiert.


Neue Begründung: Im Sommer 2020 hat die EU eine Richtlinie zum kollektiven Rechtsschutz erlassen. Diese sieht vor, dass in jedem Staat verschiedene gemeinnützige Organisationen so genannte Verbandsklagen führen sollen, um für Konsumenten Misstände etwa im Weg von Unterlassungs- oder "Sammel"-Klagen zu beseitigen. Hier fallen etwa unredliche Geschäftspraktiken, "Knebel-Vertrag-AGB" oä. darunter. COBIN claims soll neben anderen bereits gefugten befugten Organisationen wie AK und VKI auch das Recht eingeräumt werden, derartige Klagen führen zu dürfen, um zum wirksamen Konsumentenschutz in Österreich noch effektiver - als es der Verein ohnehin schon tut - einen Beitrag leisten zu können.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 163 (163 in Österreich)


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