Erfolg
Landwirtschaft

Anpassung des § 95 (1) 4. des Niederösterreichischen Jagdgesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag von Niederösterreich
619 Unterstützende 320 in Niederösterreich

Der Petition wurde entsprochen

619 Unterstützende 320 in Niederösterreich

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
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18.10.2019, 09:33

Rechtschreibung wurde überprüft und verbessert.


Neue Begründung: - Das Schwarzwild ist in den meisten Teilen Niederösterreichs nur mehr nachtaktiv.
- Die Bejagung bei Vollmond an der Kirrung ist nicht effektiv genug.
- Die Bejagung mit Lampen ist nicht ausreichend und zielführend.
- Die Bejagung mit Nachtzielgeräten (NZG) ermöglicht ein SICHERES Ansprechen und einen SAUBEREN, WAIDGERECHTEN Schuß.
- Dies Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen hat ein nicht mehr hinnehmbares Außmaß erreicht.
- Neben den enormen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, ist im Hinblick auf die ASP (Afrikanische Schweinepest) ist eine Reduktion des Schwarzwildbestandes ebenfalls dringend erforderlich.
- Es kommt vermehrt zu KFZ-Unfällen mit Beteiligung von Schwarzwild. Auch zum Schutz von Menschen ist es daher notwendig den Schwarzwildbestand zu reduzieren.
- Die Behauptung, dass die im Handel frei erhältlichen Nachtzielgeräte für die Jagd, dem Kriegsmaterialgesetz unterliegen würden, entspricht nicht den Tatsachen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 587 (216 in Niederösterreich)


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