Region: Amras
Bauen

Lebenswertes Amras – für maßvollen Neubau – gegen maßlose Verkehrsbelastung

Petition richtet sich an
Bürgermeister Georg Willi (Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte), DI Dr. Wolfgang Andexlinger (Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration), Stadtregierung und Gemeinderat
611 Unterstützende 285 in Amras
142% von 200 für Quorum
611 Unterstützende 285 in Amras
142% von 200 für Quorum
  1. Gestartet April 2023
  2. Sammlung noch 1 Tag
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Contra

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TROG

Ein Großteil der Foderungen ist im TROG §27 bereits als Ziel definiert. Für die Erlassung eines Bebauungs- oder Änderung des Flächenwidmungsplans müssen Gründe im öffentlichen Interesse vorliegen. Im Rahmen des §33 TROG (Vertragsraumordnung) kann die Stadt einen Bebauungsplan/Umwidmung an Bedingungen knüpfen, zB %-Satz der Wohnungen WBF-würdig, Vergabe durch die Stadt. Für solche Projekte ist der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte das sachlich berufene Gremium.

Quelle: Tiroler Raumordnungsgesetz Ziele der Raumordnung

0.3

1 Gegenargument
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