1. Kinder haben ein Recht auf Unbeschwertheit. Es gibt keine haltbare Begründung für eine Maskenpflicht in der Schule. 2. Es gilt das Recht auf Unversehrtheit!!! Maske tragen bedeutet eine Bedrohung der psychischen und körperlichen Gesundheit (Sauerstoffmangel im Gehirn beeinträchtigt die Zellteilung!) 3. Laut WHO haben wir es mit einer Todesrate von 0,05% (Überlebensrate 99,95 %) zu tun. Da können wir doch die Kinder aus der Bekämpfung raushalten.
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Debatte
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JA zum dauerhaften Erhalt des vollwertigen Weinviertler Schwerpunktkrankenhauses in Mistelbach
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