Zum angeblichen Verstoß Griechenlands gegen EU-Recht im Bereich Agrarbeihilfen 

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Die Petentin, eine Erzeugerin von Olivenöl, beschwert sich, dass ihr Bankkonto von der Steuerbehörde gepfändet worden sei, obwohl das Kontoguthaben ausschließlich aus Agrarbeihilfen bestanden habe, die sie im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erhalten habe. Sie führt an, dass das EU-Recht, insbesondere die Verordnungen (EG) Nr. 1782/2003, 1792/2003 und 795/2004, vorsehe, dass Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik nicht von den nationalen Behörden gepfändet werden dürften.Daher, so die Petentin, verstoße Artikel 12 des griechischen Gesetzes 4587/2018 gegen EU-Recht, da darin ein Stichtag, nämlich der 10.12.2018, vorgesehen sei, ab dem Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe nicht mehr gepfändet werden dürften. Im Umkehrschluss bedeute dies, dass eine Pfändung – wie bei ihr geschehen – vor diesem Datum erlaubt gewesen sei.

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