Ģimene

Spielplatz im Eichenring auch für Birkenweg, Sandweg und Offenau

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Bürgermeister Katrin Schrade
94 Atbalstošs 67 iekš Bokholt-Hanredder

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  1. Sākās 2019
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Bereits in der Planungsphase war im Baugebiet und gem. Bebauungsplan (Seite 16) ein Spielplatz geplant/festgesetzt.

http://geoportal2.kreis-pinneberg.de/BPlan/pdf/BoHa_BP_020_B.pdf#page=16

In einigen persönlichen Gesprächen wurde mehrfach geäußert, dass dieser Spielplatz nicht mehr geplant sein soll. Hierauf habe ich mich erst mit dem Amt-Rantzau und anschließend mit der Bürgermeisterin (Frau Schrade) in Verbindung gesetzt. Die Bürgermeisterin bestätigte mir dann am 25.08.2019 per E-Mail, dass aktuell kein Spielplatz geplant sei. Es sollen jetzt jedoch an der ortsbildprägenden Eiche eventuell Sitzbänke von der Gemeinde geplant werden.

Der Grund, dass der Spielplatz nicht mehr entstehen soll ist, dass zum Zeitpunkt der Erschließungsplanung das Ergebnis der Kostennutzungsberechnung keinen angemessenen Spielraum für eine Spielplatzfläche ergeben hat. Des Weiteren wurde ich dann auf dem von der Gemeinde Bokholt-Hanredder unterhaltenen Spielplatz, in ~3km Entfernung, am Bürgerhaus verwiesen.

Ich wurde von Frau Schrade gebeten, meinen Wunsch nach Spielgeräten in diesem Bereich auf der Bau- und Planungsausschusssitzung vorzubringen. Dieses sollten wir gemeinsam tun und zeigen, dass es nicht nur das Anliegen eines einzelnen ist.

Der Termin für die Sitzung wird auf der Homepage http://www.eichenring.de veröffentlicht. Wer per E-Mail benachrichtigt werden möchte hinterlegt hier Bitte seine E-Mail-Adresse oder schreibt eine E-Mail mit dem Betreff: Anmeldung - Spielplatz im Eichenring Angabe von Namen, Straße + Nummer an die Adresse spielplatz at eichenring.de

Mit der Übersendung einer E-Mail stimmen Sie der digitalen Speicherung Ihrer Daten für diese Vorhaben zu. Ihre Daten werden nicht an dritte weitergegeben.

Pamatojums

Die Erfahrung, unter anderem im körperlichen, geistigen und sozialen Bereich, die die Kinder auf einem Spielplatz sammeln können, ist in keiner Kostenleistungsrechnung aufstellbar. Die Entwicklung von den Kindern, ob Anwohner oder Gäste, ist immer wichtig und muss in jeder Hinsicht gefördert werden.

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Die Errichtung eines Spielplatzes ist nicht verpflichtend geregelt, dies ist so der Begründung zum B-Plan 20 (Seite 16) zu entnehmen. In dem Bereich wurde für die Zweckbestimmung nicht nur ein Spielplatz sondern ebenso eine Parkanlage als auch die Regenrückhaltung eingeplant. Ebenso sind im gekennzeichneten Wurzelbereich/Schutzbereich der Eiche (Kronenbereich + 1,50 m) Bodenversiegelungen und -abgrabungen unzulässig. Daher ist eine Errichtung eines Spielplatzes in diesem Gebiet nicht zu realisieren. Als alternative bleibt höchstens eine "Parkanlage", in welcher Form auch immer.

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