Skandal Urteil - Wiederaufnahme eines Gerichtsverfahrens

Petition richtet sich an
Landesgericht für Strafsachen Wien und BM für Justiz

712 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

712 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet Juni 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.10.2024
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Landesgericht für Strafsachen Wien und BM für Justiz

Durch ein skandalöses Urteil 5 Jahre unbedingte Haft für eine unbescholtene Bürgerin wegen angeblich fortgesetzter Gewalt an ihrem Kind.

Petition für die Wiederaufnahme eines Gerichtsverfahrens
5 Jahre unbedingte Haft für angeblich langjährige Gewaltausübung am leiblichen Sohn die es nie gab. Dieses Urteil hat für die betroffene Ärztin aus Wien folgende Folgen: auf Wunsch des Vaters wurden die begleiteten Kontakte zu einer weiteren gemeinsamen Tochter (die sich nichts sehnlicher wünscht als wieder zu ihrer Mutter zu dürfen) ausgesetzt. Ein Gericht veranlasste die Kontosperrung der Angeklagten, die ÖGK löste den Vertrag für die lungenfachärztliche Ordination der Angeklagten auf, es droht die Entziehung der ärztlichen Approbation, der Wohnsitz muss aus finanziellen Gründen aufgegeben werden, somit ist die komplette Existenz von Frau Dr. B.H. zerstört. Frau Dr. B.H. hat all ihre Ersparnisse und sogar Ihren Pensionsfond in Rechtsanwälte gesteckt, um sich gegen das durch mehrere Zeugen bestätigte intrigante Verhalten des Kindesvaters zu wehren. Trotz allem konnte eine wirksame Verteidigung nicht erzielt werden. Und somit steht Frau Dr. B. H. nun vor einem unhaltbaren erstinstanzlichen Urteil, welches nicht aufgehoben wurde. Im Prozess standen zehn Zeugen der Mutter (Pädagogen von Gymnasium, Klassenbetreuerin von der Volksschule, 3 Psychologen des Kindes, ehemaliger Partner, Familienmitglieder und FreundInnen der Kinder, DER VATER DES KLÄGERS) dem anklagenden Vater und seinem damals 13-jährigen Sohn gegenüber. Letztendlich galten im Rechtsempfinden der prozessführenden Richterin nur die äußerst widersprüchlichen Aussagen des minderjährigen, vom Vater indoktrinierten und beeinflussten, 13jährigen Kindes. Zehn entlastende Zeugen gelten seitdem als Lügner. Ebenso wurde ein Antrag auf Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens des Kindes von der zuständigen Richterin im Prozess abgeschmettert. Trotz offensichtlicher Verteidigerfehler der im Strafverfahren einschreitenden Rechtsanwälte wurden alle Anträge auf Wiederaufnahme oder Wiedereinsetzung der Angeklagten seitens der Höchstgerichte ab- oder zurückgewiesen. Solche Verteidigerfehler sind nämlich nur dann von den Instanzen wahrzunehmen, wenn ein Verfahrenshelfer einschreitet, dies war im Fall von Frau Dr. B.H. jedoch nicht der Fall, da diese die gesamten Kosten selbst finanziert und somit vor einem existenziellen Loch steht. Dass die Rechtsanwälte zur wirksamen Verteidigung ungeeignet waren, wusste Sie natürlich nicht. Deren Fehler werden ihr jedoch nun – anders als wenn sie sich einen Rechtsanwalt nicht leisten könnte und Verfahrenshilfe genießen würde - unmittelbar zugerechnet mit dem Ergebnis, dass dieses unhaltbare erstinstanzliche Urteil nicht aufgehoben wurde. Dieses Ergebnis ist krass gleichheitswidrig und bestraft diejenigen, die dem Staat und damit der Allgemeinheit nicht auf der Tasche liegen wollen indem sie sogar ihre Altersvorsorge opfern. Es liegen mittlerweile Gott sei Dank neue Beweise vor und somit fordern wir mit dieser Petition eine sofortige Wiederaufnahme des Verfahrens. Herzlichen Dank für jede Anteilnahme und Unterstützung von einer langjährigen Freundin und Kollegin der Betroffenen!

Anbei die Bestätigung für den Antrag an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte:

Begründung

Es geht um die Existenz und das Überleben einer Mutter sowie um das Kindeswohl von zwei minderjährigen Kindern.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Dr.med.univ. Katharina Hanak-Hammerl, Wien
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 26.06.2024
Sammlung endet: 29.10.2024
Region: Europäische Union
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Ein manipulierter Fall, da sie, obwohl sie seit mehr als 30 Jahren österreichische Staatsbürgerin ist, nicht die gleiche Behandlung erfährt wie einheimische Österreicher

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