Kodanikuõigused

Schwimmen im Naherholungsgebiet Fühlinger See in Köln

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Stadt Köln/ Henriette Reker
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  1. Algatatud juuni 2022
  2. Kogumine valmis
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Das Baden, Abkühlen und Schwimmen soll wieder erlaubt werden und nicht mehr mit Strafen in Höhe von 1000,- € geahndet werden. Der See stellt ein Allmendegut dar und soll somit für jeden als Erholungs- und Sportanlage genutzt werden dürfen. Schwierig ist bereits die Hallen- und Umkleide- bzw. Duschsituation bezüglich von kölner Bürger:innen, denn hier ist viel marode und dadurch gesperrt bzw. geschlossen. Sport und generell ein Ausgleich zum innerstädtischen Grosssstadtleben muss unbedingt langfristig garantiert werden, damit ein körperlicher Ausgleich geschaffen werden kann, der wiederum förderlich ist für die seelische Gesundheit und zu einem guten, sozialen Miteinander führt. Hier hilft ein Schild am See - z.B. „Eltern haften für ihre Kinder“ & „Baden auf eigene Gefahr“ - um schlechte Schwimmer und alle anderen zu warnen.

Selgitus

Sport und generell ein Ausgleich zum innerstädtischen Grosssstadtleben muss unbedingt langfristig garantiert werden, damit ein körperlicher Ausgleich geschaffen werden kann, der wiederum förderlich ist für die seelische Gesundheit und zu einem guten, sozialen Miteinander führt. Hier hilft ein Schild am See - z.B. „Eltern haften für ihre Kinder“ & „Baden auf eigene Gefahr“ - um schlechte Schwimmer und alle anderen zu warnen.

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