Panākumi
Kultūra

Rettet den Dreispitz! Das Kunstwerk in Binzen muss stehen bleiben!

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Landtages Baden-Württemberg, Ministerpräsident
5 315 Atbalstošs 4 651 iekš Landkreis Lörrach

Petīcija ir pieņemta.

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  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
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Die Initiative "Rettet den Dreispitz" hat sich zum Ziel gesetzt, die Beseitigung des Kunstwerkes auf dem Kreisverkehrsplatz zu verhindern.

Am Dreispitz in Binzen trifft sich das Kandertal mit dem Rebland und der Basler Agglomeration. Mehr noch als für seine verkehrsstrategisch bedeutsame Lage ist der Knotenpunkt an der B3 und der L 134 aber für sein Wahrzeichen bekannt: den DREISPITZ.

Das Landratsamt Lörrach hat jetzt die Beseitigung der Skulptur Dreispitz angeordnet, weil das Kunstwerk eine massive Gefährdung für Gesundheit und Leben darstellen würde. Ein Fahrzeug könnte ungebremst, ungelenkt und mit überhöhter Geschwindigkeit gegen die Skulptur fahren.

Die Gemeinde hatte aufgrund der zuvor angeordneten Überprüfung ein Sicherheitsaudit (Gutachten) vorgelegt, in dem die Unbedenklichkeit des Kunstwerkes bestätigt wurde. Dies wurde vom Landratsamt nicht anerkannt, weil der Gutachter nur für Kreisverkehre innerhalb von Ortsdurchfahrten zertifiziert sei.

Wir fordern: Rücknahme der Beseitigungsanordnung des Landratsamts Lörrach vom 06.06.2017 (Az. 651.510) bezüglich des Dreispitzes in Binzen.

Pamatojums

Bei einer Einzelfallprüfung ist festzustellen, dass keine hinreichende konkrete Gefährdung eines Schadenseintritts vorliegt. Das Kunstwerk befindet sich seit 16 Jahren auf der Kreisverkehrsinsel und ist zu einem Symbol für Binzen und das gesamte Markgräflerland geworden. In dieser Zeit sind ca. 90 Millionen Fahrzeuge über den Kreisverkehrsplatz gefahren, wobei es an dem früheren Unfallschwerpunkt nur 20 Unfälle mit 8 Leichtverletzten und Blechschäden gegeben hat.

Ein Kreisverkehr stellt ein bewusstes Hindernis zur Reduzierung der Geschwindigkeit dar. Durch ein weithin sichtbares Kunstwerk wird dieser Effekt deutlich verstärkt. Dies gilt insbesondere auch nachts, da die Skulptur angestrahlt ist. Mit der jetzt angeordneten stufenweisen Reduzierung der Geschwindigkeit von 70 km/h bzw. 50 km/h auf 30 km/h ist allen Sicherheitsbedenken mehr als genug Rechnung getragen worden.

Eine letzte Eigenverantwortung kann dem Verkehrsteilnehmer nicht abgenommen werden. Auch kann niemand sagen, ob es ohne Skulptur bei einer ungebremsten und ungelenken Schussfahrt nicht zu einem noch schwereren Unfall kommen könnte. Dies gilt auch für eine Vielzahl von anderen Verkehrssituationen. Konsequenterweise müssten zigtausende weitere sogenannte Gefahrenquellen (wie z. B. Masten der Lichtsignalanlagen und der Straßenbeleuchtung, Alleebäume, Einfriedigungen und sogar bauliche Anlagen) beseitigt werden.

Wir fordern daher die Aufhebung der Beseitigungsanordnung und bitten um eure Unterstützung. Helft mit eurer Unterschrift den Dreispitz zu retten!

Mehr auf https://www.Rettet-den-Dreispitz.de

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Debates

Das Kunstwerk gefällt mir ebensowenig wie der großspurige Gewerbepark dahinter. Ich wehre mich aber dagegen, dass so genannte Hindernisse im Straßenverkehr unter dem Vorwand der Verkehrssicherungspflicht entfernt werden. Von den Aufbauten auf Verkehrsinseln wie dem Dreispitz geht keine Gefahr aus. Die Gefahr geht aus von tiefergelegten Schwachköpfen, die mit ihren PS Geschossen die Straßen unsicher machen. Sollen sie an dem Kunstwerk ihren letzten Parkplatz finden. Besser als wenn Unbeteiligte verletzt oder getötet werden.

Pagaidām nav PRET argumentu.

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