Region: Sachsen
Tierschutz

Rette das Problemhundezentrum in Bad Düben!

Petition richtet sich an
Landratsamt Landkreis Nordsachsen, Freistaat Sachsen, Kai Emanuel, Landrat für den Landkreis Nordsachsen.
3.656 Unterstützende

Sammlung beendet

3.656 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet August 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dem neu errichteten Kompetenzzentrum für problematische Hunde in Bad Düben soll die Bewilligung entzogen werden. Im Problemhundezentrum (PHZ) werden problematisch gewordene Hunde aus privater Hand, von Tierheimen oder Tierschutzorganisationen oder aus Beschlagnahmungen von Veterinärämtern stationär aufgenommen und resozialisiert, damit sie danach wieder in den Alltag integriert werden können. 

Gemäß neuem Beschluss des Landratsamts Nordsachsen soll das Zentrum geschlossen werden.

Warum wurde so entschieden?

Das Landratsamt Nordsachsen weist den Antrag auf Vorbescheid zurück. Gemäß Schreiben vom 2.8.23 sei das Betreiben eines Problemhundezentrums auf diesem Grundstück nicht zulässig.  

Wieso kommt dieser Entscheid jetzt?

Vor dem Kauf des Grundstücks hat die heutige Besitzerin bei den zuständigen Ämtern Informationen zu den benötigten Bewilligungen eingeholt. Die Behörde teilte daraufhin mit, dass kein neues Gesuch einzureichen sei, da das Vorhaben mit den vorhandenen Bewilligungen umgesetzt werden könne. Daraufhin entschied sie sich zum Kauf und startete die Arbeiten an der stark instandsetzungsbedürftigen Anlage.

Nach der Instandsetzung und Inbetriebnahme der Anlage wurden Mitarbeitende beim Ausführen der Hunde von einem ortsansässigen Jäger bedroht, der ihnen verbieten wollte, dass die Hunde in seinem gepachteten Gebiet ausgeführt wurden. Alle Vorschläge seitens PHZ, wie die Bedürfnisse miteinander vereint werden können, wurden kommentarlos abgelehnt. Daraufhin begann eine Hetzjagd: Mitarbeitende wurden weiterhin auf dem Gelände bedroht, vor den Behörden wurden Falschaussagen über die Anzahl Hunde gemacht, das Gelände wurde unerlaubt betreten und fotografiert. Es folgten Anzeigen beim Ordnungsamt Bad Düben wegen Lärmbelästigung, beim Umweltamt wegen des angrenzenden Vogelschutzgebietes und der Distanz zum angrenzenden Wald (der auch schon beim genehmigten Tierheim aus den 90er Jahren an derselben Stelle stand), beim Veterinäramt und bei der Stadt Bad Düben, um zu bewirken, dass die erteilte Zustimmung zum Vorhaben wieder entzogen wird, und beim Bauamt in Eilenburg unter Einreichung der illegal angefertigten Aufnahmen. 

Woraufhin die Ämter eine Neubeurteilung vorgenommen haben. Sie revidierten ihren Entscheid vom Januar 2022 und teilten der Besitzerin mit, dass das Zentrum nicht zulassungsfähig sei und somit nicht weiter betrieben werden darf. 

Wir fordern eine Neubeurteilung durch das Landratsamt Landkreis Nordsachsen, Kai Emanuel, Landrat für den Landkreis Nordsachsen. 

Begründung

  • Die Anzahl an problematischen Hunden steigt weiter an.
  • Die Plätze für solche Hunde sind deutschlandweit begrenzt und stark nachgefragt.
  • Kompetenzzentren, die solche Hunde wieder sozialverträglich machen sind rar
  • Mit einer Schließung des PHZ wird das bundesweite Problem weiter verschärft (Brandbrief Tierschutz Bündnis Schattenhund).
  • Aus der Not heraus weil es keine Plätze für diese Hunde gibt, werden immer mehr Hunde eingeschläfert, die in kompetenten Händen eine gute Chance auf ein normales Leben gehabt hätten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Problemhundetraining Sonee Dosoruth aus Bad Düben
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Neuigkeiten

Wir sind für die Erhaltung, wenn alles gesetzlich geregelt ist. Man sollte aber doch bedenken, dass die Anwohner dort schon seit Generationen leben. Die Grundstücke sind für sie die Altersvorsorge. Sie haben investiert und nach Gesetz gebaut. Sie werden weiterhin gegen eine eigenwillige Besitzerin Hunde aus fremden Ländern, die ihr ein Luxusleben ermöglichen, sich zur Wehr setzen.

Das besagte Wohnhaus ist als Wohngebäude fest geschrieben. Für eine gewerbliche Nutzung braucht man eine Gewerbeanmeldung, die ist ordnungsrechtlicher Natur. Sowie eine Gewerbeerlaubnis, baurechtlicher Natur. Hier konnte und kann es keine Gewerbeerlaubnis geben. Gewerbeausübung ohne Gewerbeerlaubnis ist illegal und SCHWARZARBEIT. Alle gewerblichen Aktivitäten auch im Internet mit der Adresse Forsthaus 1 sind illegal und somit SCHWARZARBEIT.

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