Tierschutz

Recht zur Einäscherung von Nutztieren, die als Haustiere gehalten werden! #Tierrecht

Petition richtet sich an
Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung Frau Kari & Bundeslandwirtschaftsminister Herr Özdemir
2.551 Unterstützende 2.507 in Deutschland

Sammlung beendet

2.551 Unterstützende 2.507 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet Januar 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Wer "Nutztiere" wie Haustiere hält und sie nicht zur Lebensmittelgewinnung oder sonstigen gewerblichen Zwecke hält, sollte das Recht haben, sein geliebtes Tier kremieren zu lassen. Was für Hund, Katze, Maus und Pferd gilt, sollte auch für Ziegen, Schafe, Schweine etc. gelten.

In unserem Fall mussten wir Jake, einen Ziegenbock, den wir per Hand mit der Flasche aufgezogen und ein ganzes Ziegenleben lang versorgt, gepflegt und geliebt haben, dem Verwerter übergeben.

Gerne hätten wir Jake würdevoll einäschern lassen, aber wir haben hierfür keine Genehmigung erhalten. Wir möchten deshalb die zuständen Behörden, insbesondere das BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft), dazu auffordern, dieses Gesetz dahingehend zu ändern, dass für "Nutztiere", die als Haustiere gehalten werden, bei Ableben eine Sondergenehmigung zur Kremierung erteilt wird.

Begründung

Mein Schreiben an das BMEL und der Tierschutzbeauftragten Frau Kari vom 19. Oktober 2023. Sowohl das BMEL als auch das Büro der Tierschutzbeauftragten haben mir geantwortet, dass derzeit keine Möglichkeit der Ausnahmen für die Kremierung von anderen Nutztieren als Equiden vorzusehen ist:

Sehr geehrte Tierschutzbeauftrage der Bundesregierung Frau Kari, Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft,

auch wenn mein Anliegen im Gegensatz zu den sonstigen Dingen die Sie zu verwalten und entscheiden haben, Ihnen vielleicht nicht ganz so wichtig erscheinen mag, ist es doch eine Sache, die mich dazu bewegt Ihnen zu schreiben.

Am 16.10.2023 musste ich meinen 11,5 Jahre alten Ziegenbock Jake in der Klinik für Wiederkäuer in Gießen, nach Krankheit, euthanasieren lassen.

Jake wurde vor 11 Jahren als Säugling in unserem Gnadenhof Tierrefugium Hanau abgegeben. Ich habe ihn dann mit der Flasche aufgezogen. Tag und Nacht im 2 Stundentakt habe ich ihn über Wochen gefüttert und es entstand eine sehr enge Bindung. Auch in den folgenden Jahren, und das waren nicht immer einfache Jahre für Jake, da er große gesundheitliche Probleme hatte, sind wir immer gemeinsam durch !@#$! und Dünn gegangen. Egal wann, sobald ich ihn rief, kam er um zu schmusen. Auch unsere Mitarbeiter und viele, viele Besucher wurden sofort beschmust und alle waren begeistert von Jake und seinem herzlichen Wesen.

Da Jake und ich eine über 11 Jahre andauernde Freundschaft hatten, wollte ich ihn würdevoll kremieren lassen und seine Asche unter einen Baum pflanzen. Leider habe ich hierfür von dem für uns zuständigen Veterinäramt keine Genehmigung erhalten, da in der Ausnahmeregelung für die Kremierung von Tieren in §4 Tierische Nebenproduktebeseitigungsgesetz nur (!) Equiden erwähnt werden. Eine Nennung von Ziegen oder anderen „Nutztieren“ erfolgt nicht.

So war ich leider gezwungen meinen Jake am 17.10.2023 zur Verwertung frei zu geben.

Mit dieser Begründung / diesem Gesetz, kann und will ich mich nicht abgeben.

Ein Nutztier, dass nie zur Lebensmittelgewinnung vorgesehen war, dass per Hand aufgezogen wurde und über 11 Jahre lang versorgt, geliebt und behütet wurde, muss man doch – auch rechtlich - als Haustier ansehen und dementsprechend auch wie einen Hund oder eine Katze kremieren dürfen. Wenn für ein Pferd eine Ausnahmegenehmigung vorgesehen ist, dann muss das doch auch für andere Tierarten gelten, die wie Haustiere leben und die zwar als Nutztiere klassifiziert wurden, aber dennoch nicht für die Lebensmittelgewinnung dienen?

Ich bitte Sie deshalb über dieses Gesetz noch einmal zu diskutieren und Änderungsvorschläge einzubringen bzw. in die Wege zu leiten, damit Halter von „Nutztier“-Haustieren die Gelegenheit erhalten Ihre geliebten Tiere würdevoll zu bestatten. Ganz nach dem Motto ius respicit aequitatem (Das Recht achtet auf Gleichheit). 

Einen auf Tierrechte spezialisierten Anwalt haben wir bereits kontaktiert. Dieser sieht momentan aber keine Chance auf rechtlichen Weg eine Gesetzesänderung zu veranlassen. Wir wollen aber zumindest versuchen, mit dieser Petition die Behörden, Ministerien und Medien für das Thema zu sensibilisieren und dazu bewegen, Ausnahmeregelungen in das Gesetz einzubauen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Tierrefugium Hanau e.V. aus Hanau
Frage an den Initiator

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Neuigkeiten

Die Beziehung und Bindung zum Lebewesen steht über dem Status, der ihm durch ein Regelwerk zugewiesen wurde. Kein Tier ist von Natur aus ein Nutztier oder Haustier. Entscheidend ist, welche Bedeutung das Tier für sein menschliches Gegenüber hat. Neurobiologisch macht es keinen Unterschied, ob wir um einen Menschen oder ein Tier trauern. Umso schwerwiegender ist es, diesen geliebten Freund nicht würdevoll bestatten zu dürfen. Darum: Ausnahmen muss es für alle Tierarten geben.

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