Alle nicht dazugehörigen Abteilungen wie Pflegedienstleitung, Wohnbereichsleitung, freigestellte Praxisanleitungen und Schüler, sollen nicht in der Personalbemessung nicht mit ein bezogen werden. Das diese Leitungsaufgaben gesetzlich aus der Personalbemessung ausgeschlossen werden.
Das nach dem Pflegegrad die Zeitermessung in der Pflege / Betreuung individuell bemessen wird ( dadurch entsteht weniger Zeitdruck in der Pflege). Bewohner und Mitarbeiter sind zufriedener und die Arbeitsbedingungen sind dadurch verbessert.
Begründung
Wir sind selber in der vollstationären Pflege tätig. Als Wohnbereichsleitung und stellvertretende Pflegedienstleitung. Sehen den Zeitdruck, Personalmangel und unzufriedene Mitarbeiter in der Pflege.
Siehe Pflegebemessungsgesetz, Pflegeschlüssel, Qualifikationen.
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Änderungen an der Petition
am 06.03.2024
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