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EinwohnerInnen des Kantons Luzern
Petition Kanton Luzern
Parlament und Regierung des Kantons Luzern werden von den Unterzeichnenden aufgefordert, allen Personen mit Mindestalter 60 / 61 Jahre, die ausgesteuert oder ohne Chancen auf Arbeit sind, eine kantonale Brückenleistung analog den Leistungen der Überbrückungsleistung des Bundes zu gewähren. Voraussetzungen zum Leistungsbezug sind: Wohnsitz von drei Jahren im Kanton, 10 Jahre AHV-Beiträge, Vermögenslage analog jener der Überbrückungsleistung des Bundes. Finanzierung: Beiträge von Kanton, Gemeinden, Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Gerekçe
Wer kurz vor der Rente steht und arbeitslos ist, dem soll der entwürdigende
Gang aufs Sozialamt erspart bleiben. Ab Mindestalter 60/61 Jahre soll stattdessen – ähnlich dem Kanton Waadt – eine kantonale Brückenleistung greifen.
Das fordert Avenir50plus Schweiz mit Petitionen in verschiedenen Kantonen.