Tierschutz

Katzenschutz in Berlin: Kastrationsverordnung und Chippflicht

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
BVV Charlottenburg-Wilmersdorf
398 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

398 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Bürgerantrag: Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung Inhalt des Bürgerantrages Zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung von Hauskatzen wird die Einführung einer Katzenschutzverordnung mit Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen beantragt. Seitens des Antragstellers, deren Anliegen von mehr als 40.000 Personen unterstützt wird, wird folgender Text für eine ordnungsbehördliche Regelung vorgeschlagen: Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese vor Vollendung des 5. Lebensmonats von einem Tierarzt unfruchtbar machen zu lassen. Katzen sind vor Vollendung des 5. Lebensmonats mittels Tätowierung und/oder Mikrochip zu kennzeichnen und registrieren zu lassen. Die doppelte Kennzeichnung durch Tätowierung in beiden Ohren zuzüglich Mikrochip/Transponder ist erstrebenswert. Katzen aus genehmigter privater oder gewerblicher Zucht und/oder Handel sind vor der Weitergabe an Dritte, vor Vollendung des 5. Lebensmonats, mittels Tätowierung und/oder Mikrochip zu kennzeichnen und registrieren zu lassen. Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer frei lebenden Katzen Futter zur Verfügung stellt (Obhutsverhältnis). Für die private oder gewerbliche Zucht von Katzen können auf schriftlichen Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle, Dokumentation, nachhaltige Verantwortung und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird. Die Mindesthalteanforderungen für Katzen sind einzuhalten.

Begründung

Nur durch eine Katzenschutzverordnung, in Anlehnung an die Hundeschutzverordnung mit zusätzlichem Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für Katzen, die sich ansonsten unkontrolliert vermehren, kann der ständige Zustrom unkastrierter, später verwilderter oder nur in lockerer Verbindung zum Menschen lebender Katzen wirksam vermindert werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Die Vermehrung von Raubtieren kostet im Laufe ihres einen Lebens viiielen anderen Tieren das Leben. Ein Katzenleben ist nicht wertvoller als viele Hühner-, Schweine-, Rinder- oder Kaninchenleben.

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