Energie

JA zu Windkraft im Perlacher und Grünwalder Forst

Petition richtet sich an
Gemeinderät*innen und Bürgermeister*innen Grünwald, Oberhaching, Taufkirchen und Unterhaching; Vorsitzender und Geschäftsführer RPV München
481 Unterstützende 327 in Landkreis München
14% von 2.400 für Quorum
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  1. Gestartet 20.04.2024
  2. Sammlung noch > 7 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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  • Windkraft ist unabdingbar zur Erreichung der lokalen Klimaziele.
  • Regionaler Planungsverband München (RPV) schließt Windräder im Perlacher und Grünwalder Forst aus. Begründung - den Münchnern soll der freie Alpenblick gewährt bleiben.
  • Erste Anhörungsphase für die Gemeinden läuft nur noch bis 31.05.2024.

Wir fordern im Perlacher und Grünwalder Forst Vorranggebiete für die Aufstellung von Windrädern auszuweisen.


Wir ersuchen alle Gemeinderät*innen und Bürgermeister*innen der Gemeinden Grünwald, Oberhaching, Taufkirchen und Unterhaching, eine Stellungnahme gegen den Entwurf des RPV auf den Weg zu bringen.


Wir ersuchen die im RPV zusammengeschlossenen Bürgermeister*innen und Landräte*innen, sowie den Vorsitzenden und den Geschäftsführer des RPV München, den Planungsentwurf zu überarbeiten, dass Vorranggebiete im Perlacher und Grünwalder Forst entstehen können.

Begründung

Windkraft bildet einen wichtigen Baustein lokaler, unabhängiger Energieversorgung. Daher wurden in dem Wind-an-Land-Gesetz des Bundes alle Länder aufgefordert, entsprechende Flächen als sogenannte Vorranggebiete auszuweisen und damit den Ausbau der Windkraft zu unterstützen.


Für die Region um München ist für diese Aufgabe der Regionale Planungsverband München (RPV) verantwortlich. In dem nun vorgelegten Vorabentwurf des Steuerungskonzepts wurden einige Flächen ermittelt, jedoch sind keine Vorranggebiete im Perlacher und Grünwalder Forst vorgesehen. Diese grundsätzlich geeigneten Gebiete sind für die Gemeinden Grünwald, Oberhaching, Taufkirchen und Unterhaching ein wesentlicher Faktor, um Klimaneutralität zu erreichen. Die vier Gemeinden haben im Rahmen eines Anhörungsverfahrens, die Möglichkeit, in einer Stellungnahme zum Entwurf des RPVs Einspruch zu erheben.


Die vier Gemeinden arbeiten seit längerem an der Gründung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zur weiteren Planung und dem Bau von Windrädern im Perlacher und Grünwalder Forst. Wir sind überzeugt, dass zusätzlich ein deutlicher Ausdruck des Bürgerwillens für eine sinnvolle Nutzung der Windkraft in den beiden Forsten notwendig ist.


Der wesentliche Grund, den Perlacher und Grünwalder Forst nicht zu berücksichtigen, ist eine durch den RPV München festgelegte Abstandsregelung von 15 km zwischen den einzelnen Vorranggebieten. Diese Regel gilt nur für den südlichen Teil des Verantwortungsgebietes des RPV München, im nördlichen Bereich erscheinen dem RPV München 5 km Abstand ausreichend.


Die weitere Begründung eines „freizuhaltenden Alpenblicks“ ist angesichts der Dringlichkeit der Energiewende nicht überzeugend.


Durch die Ausweisung ist noch keine Entscheidung zum Bau der Windräder getroffen. Sie erlaubt aber die notwendigen Untersuchungen unter erleichterten Bedingungen zu starten und somit eine gute Grundlage für eine Entscheidung für oder gegen Windräder zu treffen. Dazu zählen auch die Verhandlungen mit den Staatsforsten über eine Verpachtung der Flächen.


Falls die beiden Forste nicht im Regionalplan berücksichtigt werden, würde den Anrainergemeinden auf Jahre die Möglichkeit genommen, mit Windrädern klimafreundlichen und günstigen Strom für die Bürger und Bürgerinnen und Unternehmen in der Region zu erzeugen. Die damit verbundenen Gewerbesteuereinnahmen und die lokale Wertschöpfung würden entfallen. Darüber hinaus würde den Bürgerinnen und Bürgern der Anrainergemeinden des Perlacher und Grünwalder Forstes die Möglichkeit genommen, sich am Ausbau der regionalen Windkraft finanziell zu beteiligen.


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