Міграція

Für ein anderes Integrationsgesetz

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Austria
1 780

Позивач не подав петицію.

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  1. Розпочато 2017
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Невдалий

Wir fordern:

• Sprachprüfungen ohne „Werte”-Teil

• Gültigkeit international anerkannter Sprachzertifikate und qualifizierter Kursträger als gleichwertige Angebote für die Integrationsvereinbarung

• fairen Wettbewerb und Gleichstellung gleichwertiger Kurs- und Prüfungsangebote

• Fortsetzung der bisher geleisteten, gesellschaftspolitisch gewinnbringenden Integrationsarbeit durch staatlich geförderte Erwachsenenbildungseinrichtungen, private Kursträger und anerkannte Prüfungsanbieter

мотиви

Instrumentalisierung von Deutschprüfungen in der Integrationspolitik?

Die Novelle zum Integrationsgesetz sieht eine Verschränkung der Prüfungsteile „Werte” und „Sprache” vor. Dies ist aufgrund der kulturalistischen und didaktisch zweifelhaften Konzeption von „Wertekursen” und „Werteprüfungen” aus fachlicher Sicht grundsätzlich zu hinterfragen. Die Vermittlung und Testung von „Werten” soll über den Weg einer Gesetzesänderung legitimiert werden, kann jedoch durch eine seriöse fachliche Expertise nicht bestätigt werden. Das Niveau A2/B1 (lt. GER) ist nicht ausreichend, um „Werte” zu vermitteln und zu testen – sofern dies überhaupt möglich und notwendig ist. Daher wären entsprechende Zertifikate kaum aussagekräftig. Anerkannte Kursangebote sowie qualitative Sprachnachweise wie die Zertifikate des ÖSD wären nicht mehr wie bislang für die Integrationsvereinbarung gültig. Durch eine geringere Auswahl an Prüfungsanbietern werden sogenannten „Drittstaatsangehörigen” weitere Hürden in den Weg gelegt.

Alleinige Zuständigkeit einer einzigen Stelle?

Dem ÖIF wird laut Gesetzesnovelle die alleinige Zuständigkeit für Curricula-Erstellung, Monitoring sowie Zertifizierung von Kursträgern und Prüfungsanbietern übertragen. Eine Verknüpfung von erstellender, ausführender und kontrollierender Stelle widerspricht zeitgemäßen Transparenzansprüchen, Qualitätsstandards und Wettbewerbsprinzipien.

Дякуємо за вашу підтримку

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новини

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обговорення

Werte KANN man nicht abprüfen. Nach Werten kann man handeln. Man kann auf Basis von Werten Regeln aufstellen. Man kann die Kenntnis von Regeln abprüfen. Man kann die Nicht-Einhaltung von Regeln unter Strafe stellen. Die Republik HAT die Nicht-Einhaltung von allen wichtigen Regeln unter Strafe gestellt. ABER MAN KANN WERTE NICHT ABPRÜFEN. Werte SIND NICHT DASSELBE wie Regeln.

ÖIF ist per Definition zuständig und hat schon jetzt sehr gute Unterlagen zur Verfügung gestellt. Er soll weiter coordiieren und delegieren.

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