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Gesundheit

Freiwillige Impfentscheidung- eine Petition der Initiative "Das Ich im Wir“ an der UWH

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
den Bundestag
1.053 Unterstützende 1.036 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

1.053 Unterstützende 1.036 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 12.03.2022
  4. Dialog
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Für eine freiwillige Impfentscheidung

Viele machen die Erfahrung, dass die Erwartungen, mit denen die Impfung als die einzige Lösung zur Beendigung der Corona-Pandemie verbunden wurde, mehr und mehr enttäuscht werden. Das mag – gerade angesichts hoher Inzidenzen - zu Unsicherheit oder gar Verzweiflung führen. Aber zahlreiche andere effektive Möglichkeiten zur Reduktion des Risikos eines dramatischen Verlaufes einer COVID-19-Erkrankung wurden bislang kaum oder gar nicht in Betracht gezogen. Wir fordern den Bundestag auf, das Grundrecht der Bürger zu achten und von einer direkten oder indirekten Impfpflicht abzusehen. Die Impfung sollte vielmehr freiwillig bleiben und durch andere Optionen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ergänzt werden.

A. Die Impfung kann vor schweren Covid-19-Verläufen schützen, nicht aber vor Ansteckung - Covid-19 kann deshalb nicht durch die Impfung ausgerottet und die Pandemie nicht beendet werden

1. Man kann sich trotz vollständiger Impfung anstecken

Die Impfung bietet Schutz vor schweren Verläufen und Tod durch COVID-19, gleichzeitig zeigt sich aber in Daten der Britischen UK Health Care Security Agency, dass das Risiko, an COVID-19 zu erkranken, unter den geimpften Personen altersabhängig vergleichbar, in manchen Altersgruppen sogar bis zu doppelt so hoch sein kann, wie unter ungeimpften Personen (1). Bzgl. der Omikron-Variante ist dem Wochenbericht des RKI vom 30.12.2021 zu entnehmen, dass 96% der Infizierten mit bekannten Impfstatus doppelt, 27% sogar dreifach geimpft waren (2, 3).

2. Auch der Schutz vor Übertragung ist limitiert

Die Rate der Übertragung des SARS-CoV-2-Virus durch Menschen mit und ohne Impfung unterscheidet sich leider nicht grundsätzlich voneinander. Dies ist sowohl durch Daten aus Großbritannien (4) als auch aus den Vereinigten Staaten (5) belegt. Geimpfte Personen sind demnach genauso ansteckend wie nicht geimpfte Personen (6). Die „2G“-Regel, die geimpfte Personen unabhängig vom tatsächlichen Infektionsstatus gegenüber nicht Geimpften pauschal privilegiert, entbehrt jeder Grundlage und gefährdet den gesellschaftlichen Frieden.

3. Der Impfschutz lässt schnell wieder nach

Die Wirksamkeit des Impfstoffs gegen eine symptomatische Covid-19-Erkrankung nimmt im Laufe der Zeit progressiv ab, wie Daten an mehr als 1,5 Millionen Personen zeigen, u.a. in der renommierten Fachzeitschrift The Lancet erschienen sind (7). Dies passiert je nach Art des Impfstoffs in unterschiedlichem Maße und bei Männern und älteren gebrechlichen Personen schneller - nach einem halben Jahr ist der Impfschutz nahezu aufgebraucht (8). Gegen die Omikron-Variante sind die bisher verwendeten Covid-19-Impfstoffe aber nochmals deutlich weniger wirksam, wie erste Daten zeigen (9).

B. Das Risiko unerwarteter Ereignisse durch diese Impfungen kann noch nicht endgültig bewertet werden

1. Die Impfstoffe sind bislang nur bedingt zugelassen – eine Neubewertung des Verhältnisses zwischen Nutzen und Risiken ist jederzeit möglich

Aufgrund von Daten des niederländischen Impfregisters Dutch Lareb erfolgten Berechnungen, nach denen sechs durch Impfung verhinderten Todesfällen aufgrund von COVID-19 ggf. vier impffolgebedingte Todesfälle gegenüberstehen (10). Es traten neue, schwere Impfschäden auf, die nachträglich zur Einschränkung der Zulassungen führten, so die zunehmend auftretenden Herzmuskelentzündungen bei Spikevax (Moderna) (11). Für weitere Impfschäden deutet sich eine ähnliche Entwicklung an, wzb für das akute Koronar-Syndrom (ACS) (12). Auswertungen von Daten des Paul-Ehrlich-Instituts bis 9/2021 legen einen Bezug zwischen unerwünschten Ereignissen und Impfungen nahe (13).

2. Die Erfassung von Impfnebenwirkungen erfolgt nicht systematisch - die Meldequote ist gering

Bei einem derart kurzfristig zugelassenen neuen Medikament wäre eine Zulassung ausschließlich unter der Bedingung eines aktiven Monitorings angemessen gewesen. Die Erfassung von Impfnebenwirkungen erfolgt derzeit nur als passives Monitoring und unterliegt der Gefahr der unzureichenden Meldung (14). Vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) werden Meldequoten von 5-10% der tatsächlich anfallenden Nebenwirkungen kommuniziert (15,16).

C. Das Risiko eines schweren Verlaufs von Covid-19 ist zwar vorhanden, aber weitaus geringer als von vielen Bürgern angenommen. Weltweit sterben derzeit 1,97% der positiv getesteten Menschen mit einem positiven SARS-CoV-2 Test, in Deutschland sind es 1,6% (18, 19) mit einem Sterbealter von 81,4 Jahren (20). Legt man die Daten des Robert Koch Institutes vom 23.12.2021 zu Grunde, wurden in Deutschland bislang 6,5 Millionen Personen positiv getestet. Die Mehrheit blieb symptomlos oder ist ohne Klinikaufenthalt genesen. Nur 5,5% der Infizierten mussten in Kliniken behandelt werden. Der Anteil der intensivmedizinisch Behandelten beträgt derzeit lediglich etwa 0,5% der Infizierten (21;22). Quellen auf https://www.das-ich-im-wir.info/petition/

Begründung

D. Die Impfung ist nicht alternativlos – es gibt andere wirksame Möglichkeiten zur Prophylaxe und Therapie

1. Es gibt Möglichkeiten zur Senkung des Risikos eines schweren COVID-19 Verlaufes

Die wichtigsten Risikofaktoren für einen schweren oder tödlichen COVID-19-Verlauf sind Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen, Übergewicht, Diabetes mit Komplikationen und Angststörungen (25). Demnach gibt es zahlreiche Möglichkeiten, durch den eigenen Lebensstil das Risiko eines schweren COVID-19-Verlaufs zu reduzieren. Auf Grund der immer wieder neu auftretenden Virusmutationen und auf Grund des Risikos weiterer Pandemien sind derart langfristige Strategien durchaus bedeutsam (26). Die Ernährung stellt eine der wichtigsten Selbstmanagementstrategien da. So kann ein veganer Lebensstil das Risiko schwerer COVID-19-Verläufe senken (27). Eine ausreichende Vitamin-D-Versorgung in der Gesamtbevölkerung wird sowohl vom Robert Koch Institut als auch vom National Institute for Health and Care Excellence der britischen Regierung zur Prävention und Behandlung von COVID-19 empfohlen (28, 29). International wird die Evidenz zahlreiche weitere Möglichkeiten kommuniziert, die natürliche Immunität zu stärken und das Risiko schwerer COVID-19 Verläufe zu einem frühen Zeitpunkt einer COVID-19 Erkrankung zu senken. Diese beziehen sich sowohl auf Ernährungsweisen als auch auf medikamentöse Behandlungen (30).

2. Gesundheitsförderliche Kommunikations-Strategien nutzen

Die Kommunikation der Risiken der COVID-19-Erkrankung erfolgte bislang vor allem so, dass Angst erzeugt wurde. Angst und Angststörungen steigern jedoch das Risiko eines schweren COVID-19-Verlaufes und beeinflussen zusätzlich die Ernährungsgewohnheiten hin zu einer zuckerhaltigen Ernährung (31) und tragen so zu einer weiteren Erhöhung der Risiken bei. Stattdessen sollten die Risiken der Erkrankung angemessen kommuniziert und ein gesunder Lebensstil als wesentlicher Bestandteil einer wirksamen Prävention beworben werden.

3. Natürlich erworbene Immunität anerkennen

Die Immunität, also die Fähigkeit des Organismus, Krankheitserreger abzuwehren, kann durch Impfung, und auf natürlichem Wege, zum Beispiel durch eine asymptomatische oder mit milden Symptomen einhergehende Infektion erworben werden. Ob jemand über eine natürliche Immunisierung verfügt, kann durch Messung von Antikörpern, der T-Zell-Immunität oder der Kreuzimmunität bestimmt werden. Die Schweizer Behörden akzeptieren als Immunitätsnachweis auch einen positiven Antikörpertest(32). Dieses einfache System kann auch in Deutschland eingeführt werden. Die T-Zell-Immunität bleibt nach COVID-19 unverändert erhalten, auch wenn die Antikörper-Konzentration stark sinkt (33). Sollten nach einer Corona-Infektion keine Antikörper nachgewiesen werden können, kann auch eine sogenannte Kreuzimmunität vorliegen. Eine Kreuzimmunität durch vergangene Infektionen mit humanen Corona-Viren (insbesondere mit HCOV-OC43) schützt auch gegen schwere COVID-19 Verläufe (34,35). Andere Studien legen nahe, dass eine Mehrheit der Weltbevölkerung durch einen früheren Kontakt mit den weit verbreiteten Erkältungs-Corona-Viren wahrscheinlich bereits SARS-CoV-2-reaktive T-Zellen hat (36). Immunität, die auf diesem Wege gewonnen wurde, ist möglicher Weise umfassender, als eine Spike-spezifische Immunität durch eine Impfung und sollte dementsprechend gemessen, anerkannt und ggf. gefördert werden.

Eingriffe in die Grundrechte sind angesichts der hier vorliegenden Bedingungen nicht gerechtfertigt

Eine Impfpflicht stellt einen Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit, der Berufsfreiheit und in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit dar. Derartige Eingriffe in das Grundrecht müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein, um ein für die Gemeinschaft überragend wichtiges Gut zu schützen. Die derzeit zur Verfügung stehenden Impfstoffe können diese Bedingungen nicht erfüllen und die Gesundheit unserer Bevölkerung wird durch Corona nicht in dem Maße gefährdet, dass ein derartiger Eingriff in unsere Grundrechte gerechtfertigt wäre.

Fazit: Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung muss auf einer individuellen Bewertung der Chancen und Risiken der Impfung sowie alternativer Präventions- und Behandlungsmöglichkeiten basieren. Die Kriterien für eine solche informierte Entscheidungsfindung liegen international vor (37). In einem freiheitlichen, demokratischen Staat können diese Informationen und eine darauf basierende informierte Entscheidungsfindung selbstverständlich zur Verfügung stehen und eine Entscheidung für oder auch gegen eine Impfung möglich sein, ohne gesellschaftliche Sanktionen befürchten zu müssen.

(Vollständige Version und Quellenangaben auf: https://www.das-ich-im-wir.info/petition/)

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterzeichner und Unterzeichnerinnen der Patietion für eine freiwillige Impfentscheidung!
    Auch wenn unsere Bemühungen im Frühjahr des Jahres erfolgreich waren...für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Gesundheitswesen und der Bundeswehr gilt noch immer die Impfpflicht! Und Lauterbach will weiterhin die Leute immer wieder zu neuen Aufrischungsimpfungen überreden, mögliche Impfschäden werden nach wie vor nicht ernst genug genommen. Und Kindern wird sie noch immer empfohlen. Wir wollen uns auf einer Tagung im Oktober an der Universität Witten/Herdecke weiterhin mit dem Thema auseinander setzen und laden Euch alle dazu ein!
    Merkt Euch schon mal den Termin! Herzlichst Bettina für das "Ich im Wir"

  • Ein wichtiges Etappenziel ist erreicht: Es wird keine allgemeine Impffplicht geben und auch keinen neuerlichen Versuch im Herbst!!! Juchhu! Hoffentlich fällt damit dann die einrichtungsbezogene Impfpflicht auch - oder aber wir müssen uns hier für auch noch mal stark machen....Heute bitte ich Euch erst einmal darum, Eure Kommentare noch mit anzugeben zu der geplanten Verlägerung des EU-weiten diagitalen Impfzertifikats! Noch huete könnt Ihr das kommentieren! Dafür müsst Ihr Euch aber anmelden!
    ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13375-Verlangerung-der-Verordnung-uber-das-digitale-COVID-Zertifikat-der-EU_de ... Herzlichst Bettina

  • Liebe UnterzeichnerInnen! Herzlichen Dank für Eure/Ihre Unterstützung! Wir konnten unsere Petition am 14. März 2022 vor dem Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages verteidigen !
    Danke für Eure tatkräftige Unterstützung!

    Ihr findet die Aufzeichnung der Sitzung unter:
    www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw11-pa-pet-883018

    Aber es ist noch immer nicht klar, wie der Budnestag am kommenden Donnerstag abstimmen wird, wir müssen
    also weiter unsere Aufmerksamkeit auf dieses Thema lenken. Deshlab laden wir Euch recht herzlich ein zu den Verasatltungen der Initiative „DAS ICh im Wir“ an der Universität Witten/Herdecke:

    am Donnerstag, den 31. März 2022 wird Prof. Dr. Christof Kuhbandner von der Universität Regensburg unser... weiter

Wir hatten unsere Petition als Initiative „Das Ich im Wir“ an der UWH beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 23.12. 2021 eingereicht. Es war zu diesem Zeitpunkt noch nicht ansichtig, dass zu dem Thema bereits eine Petition eingereicht worden war, diese wurde bereits veröffentlich und hat - auch mit unseren Unterschriften - schon weit über 50 000 Unterzeichner gefunden, so dass das Quorum erreicht wurde. Wir unterstützen die Diskussion nun gerne mit den Argumente unserer Petition und stellen den Text gerne zur Verfügung. Den Volltext mit Referenzen und sämtlichen Autoren auf:

Einer der Initiatoren dieser Petition (Christoph Peus) ist Vorstandsmitglied der Partei Die Basis in NRW.

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